Stellenbewertung
#1

Ist eine Stellenbewertung letztendlich für den Arbeitgeber bindend (der AG hatte einen einheitlichen Arbeitsvorgang aufgeteilt und dadurch in eine niedrigere EG eingruppiert, jetzt wo er das nicht mehr so machen kann, fühlt er sich nicht mehr daran gebunden)?

Gibt es dazu gesetzliche Regelungen?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!
Zitieren
#2

Für die Zukunft kann der Arbeitgeber die Aufgaben ändern. Auch die Bildung der Arbeitsvorgänge kann er (auch Rückwirkend) ändern.

Eine Änderung der Aufgaben darf aber nicht mit einer Änderung der Eingruppierung verbunden sein. Diese wäre nur über eine Vertragsveränderung oder ggf. Änderungskündigung möglich. Wenn also in der Vergangenheit ein Eingruppierungsirrtum vorlag ist die tätsächliche Eingruppierung und die die falsche Eingruppierung entscheidend.
Zitieren
#3

Danke.
Es geht aber darum, dass der AG eine Stellenbewertung vorgenommen hat, in der er bewusst aus einem Arbeitsvorgang zwei gemacht hat. Dadurch sind nur 25 % selbständige Leistungen berechnet worden, statt 55% wenn es ein Arbeitsvorgang wäre und der AG konnte nach einer niedrigeren Entgeltgruppe vergüten. Durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist eine solche willkürliche Aufteilung eines Arbeitsvorgangs aber nicht zulässig. Der AG will jetzt seine eigene Stellenbewertung (natürlich mit Korrektur zu einem Arbeitsvorgang) nicht mehr für die Eingruppierung heranziehen.
Die Frage ist also, ob man sich auf die Stellenbewertung des AG berufen kann, ob es ggf. dafür irgendwo eine Rechtsquelle gibt, die man anführen kann.
Zitieren
#4

Den Maßstab habe ich beschreiben. Ohne die konkreten Arbeitsvorgänge zu sehen kann man nicht sagen ob es zulässig ist. Die Aufgaben darf er nicht einfach rückwirkend ändern. Aber eine andere Bildung der Arbeitsvorgänge ist möglich. Soweit er dabei den Maßstab des BAG berücksichtigt wäre dies nicht zu beanstanden. Abstrakt kann man dies nicht beurteilen. Man kann dies nur auf der Grundlage der konkreten Arbeitsvorgänge bewerten. Das vorgehen ist natürlich der gerichtlichen Überprüfung zugänglich.
Zitieren
#5

Vielen Dank für die Hilfe!
Zitieren
#6

DANKE!!!
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers