23.04.2014, 21:13
Hallo,
ich arbeite im Raum München und werde nach erfolgreicher Abschlussprüfung dieses Jahr übernommen.
Meine Stelle und ihre Aufgaben werden neu geschaffen, es liegt also noch keine Stellenbewertung für diese Stelle vor.
Es sollen im allgemeinen steuerliche Aufgaben erledigt werden z.B. Hundesteuer, Gewerbesteuer usw.
Kann ich nun einfach in eine Entgeltgruppe eingruppiert werden?
Was ist wenn in der Stellenbewertung rauskommt, dass die Stelle laut Tätigkeitsmerkmalen eigentlich viel höher bewertet sein müsste?
Welche Entgeltgruppe hat so eine "Steuerstelle" normalerweise (eher 5 oder eher 7)?
Danke
ich arbeite im Raum München und werde nach erfolgreicher Abschlussprüfung dieses Jahr übernommen.
Meine Stelle und ihre Aufgaben werden neu geschaffen, es liegt also noch keine Stellenbewertung für diese Stelle vor.
Es sollen im allgemeinen steuerliche Aufgaben erledigt werden z.B. Hundesteuer, Gewerbesteuer usw.
Kann ich nun einfach in eine Entgeltgruppe eingruppiert werden?
Was ist wenn in der Stellenbewertung rauskommt, dass die Stelle laut Tätigkeitsmerkmalen eigentlich viel höher bewertet sein müsste?
Welche Entgeltgruppe hat so eine "Steuerstelle" normalerweise (eher 5 oder eher 7)?
Danke