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		Guten Tag zusammen,
ich frage mich gerade, da ich mit meiner Stellenbeschreibung zu Gange bin, wieviel Prozent die höherwertigere Tätigkeit mindestens in der Stellenbeschreibung haben muss, um für eine eventuelle höher Stufung herangezogen zu werden. Mindestens über 50 % ? 
Gruß millpill
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
		Kommt auf den Abschnitt der Entgeltordnung und die Entgeltgruppe an. Meist sind es 50%. Es gibt aber auch Bereiche, wo 20% oder 1/3 Anteil reicht.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich möchte von Entgeldgruppe 9 nach 10.
TV-V
Was ist denn mit Abschnitt der Entgeldordnung gemeint?
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
		Auszug aus § 5 TV-V Eingruppierung
(1) Der Arbeitnehmer ist entsprechend seiner mindestens zur Hälfte regelmäßig auszuübenden Tätigkeit in einer Entgeltgruppe nach Anlage 1 eingruppiert. Soweit in Anlage 1 ausdrücklich ein von Satz 1 abweichendes Maß bestimmt ist, gilt dieses. Erreicht keine der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeiten das in Satz 1 oder 
2 geforderte Maß, werden höherwertige Tätigkeiten zu der jeweils nächstniedrigeren Tätigkeit hinzugerechnet.
Hinweis: Zu Entgeltgruppe 10 ist in der Anlage 1 kein abweichendes Maß bestimmt, daher gilt 50 + x %.
	
	
	
	
		
	
 
 
	
	
	
		
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		Vielen Dank für die Antwort.