Stellenbeschreibung - EG wurde von 11 auf 10 gedrückt
#1

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand hier Auskunft geben.

Ich hatte bis vor kurzem eine Stellenbeschreibung, die aufgrund der besonderen Verantwortung (80%) Tätigkeiten der EG 11 zum Inhalt hatte, die Vergütung erfolgte jedoch nach EG 10 (ich hab mich diesbezüglich nicht beschwert). Nun, ohne vorherige Absprache oder Gespräche zur Stelle ansich, wurde mir eine neue Stellenbeschreibung ausgehändigt, die zwar dieselben Arbeitsabläufe enthält, diese aber derart auseinanderpflückt, dass die besondere Verantwortung auf 35% geschrumpft ist (diese Tätigkeiten entspricht nunmehr tatsächlich der EG 10, was nach der neuen Bewertung auch rauskommen musste/sollte).

Der Chef sagt auf Nachfrage nun, ich soll genauso weiter arbeiten wie bisher, also nichts ändern an meiner Tätigkeit. Das erscheint mir aber komisch, da sich die Stellenbeschreibung durch die Umverteilung immerhin ganz schön verändet hat, da müßte sich doch auch die Tätigkeit ändern.

Was ist Ihre/Eure Meinung dazu? Vorschläge, was zu tun ist?
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#2

Ein Witz ist das, aber ein schlechter! Vielleicht hat der Alte noch nie etwas von Besitzstandswahrung gehört. Also, sofort Personalrat einschalten und die Stellenbewertungen mit Vollgas bei Gewerkschaft zur Prüfung einreichen. Diese Aktion ist eine gezielte Rückgruppierung und kommt quasi einer Änderungskündigung gleich. Zumindest faktisch! Dagegen mußt Du angehen. Laß Dir das bloß nicht gefallen. Ist gängige Regel, dass die Kommunalen Arbeitsgeberverbände Stellenbewertungen immer im Sinne der AG frisieren. Du mußt reagieren, notfalls auch gerichtlich. Stoppt man solche Geschichten nicht, machen sie damit weiter und auch andere Kolleginnen/Kollegen werden um ihre Kohlen gebracht. Viel Glück und Erfolg:-) Haegar
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#3

Haegar hat ja gut vorgelegt, aber auf den Salmus gehe ich mal nicht ein. Einzig sinnvolle in seinem Beitrag ist, dass du dich natürlich an den Personalrat etc. wenden kannst.

Ich gehe davon aus, dass du mit "besonderen Verantwortung" das Tätigkeitsmerkmal "besonders verantwortungsvolle Tätigkeit" meinst. Wenn du das zu 100% erfülltst, landest du in der EG 9.

Gruß
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#4

Vielen Dank! Es ist immer ein Kreuz mit der Tarifautomatik. Eben reine Theorie: Der Beschäftigte ist in die EG eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmale er erfüllt. Eine wirklich geniale Sache, nur hält sich daran keine DSL. Wenn dem Kollegen die EG 11 zugestanden hat, hätte er sie auch kriegen müssen. Man muß nun definitiv klären, wie diese Stelle tatsächlich zu bewerten ist. Je schneller, desto besser. Denn rückwirkende Nachzahlungen gibt's nur für max. 6 Monate. Ich hoffe, er hat Erfolg und wird nicht weiterhin benachteiligt. Glück auf:-) Haegar
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#5

Na, das hört sich doch schon besser an ;-)
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