Stellenbeschreibung
#1

Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund gestellt, da sehr viele Tätigkeiten wie z.B. IT Sicherheit und einiges anderes meine Tätigkeiten sind. Meine Personalabteilung jedoch stellt keine schriftlichen Stellenbeschreibungen den Mitarbeitern zur Verfügung. Habe ich ein anrecht auf eine Stellenbeschreibung ? Falls ja und mein Arbeitgeber sich weiterhin weigert, muß ich das dann gerichtlich einklagen ? Wie würden sie denn vorgehen ?

Gruß
M
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#2

Gemäß Nachweisgesetz besteht Anspruch auf "eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit".

Ist denn klar was deine Aufgaben sind? Sonst muss man halt warten bis der Arbeitgeber sagt was man Arbeiten soll. (Ggf. halt nachfragen.)

Warum sollte man die Stellenbeschreibung einklagen? Man sollte ggf. die entsprechende Bezahlung einklagen. Dabei kann es Vorteilhaft sein, dass der Arbeitgeber die Tätigkeit nicht klar umrissen hat. Man hat zwar noch das Beweisproblem zu den eigenen Aufgaben. Aber meist ist die fehlende Stellenbeschreibung eher ein Problem für den Arbeitgeber im Eingruppierungsprozess.
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#3

Hallo !!
Danke für die Antwort. Laut Betriebsrat gäbe es keine konkrete Stellenbeschreibung. Ist warscheinlich auch der Grund weshalb ich kein Schriftstück bekomme. Ich habe mir mal ein Zwischenzeugnis geben lassen in dem folgende Aufgaben definiert sind.
- Beschaffung, Konfiguration und Installation von Arbeitsplatzcomputern und Perepherie
- First- und Second Level Support mit Analysen und eigenständig erarbeiteten Problemlösungen
- Verwaltung von USB Gerätesperren
- Nutzung der Softwareverteilung Matrix42 Physical Workspace Management (Empirum)
- Technische Beratung zu den Produkten der Kunden
- Erstellung von Aufwandsabschätzungen

Unsere Kunden sind 4 Standorte mit ca. 250 Usern.

Ich befinde mich in der Entgeldgruppe 8 und sehe mich eigentlich in 9B.
Berufserfahrung habe ich bereits seit 19 Jahre in unserem Unternehmen.
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#4

Da kommt es auf die Zeitanteile der Tätigkeiten an. Auch sind die meisten Tätigkeiten noch nicht genau genug beschrieben und man muss noch Arbeitsvorgänge bilden um bewerten zu können.

Wenn es keine Vorgaben des Arbeitgebers zu den Zeitanteilen gibt sollte mal für einen repräsentativen Zeitraum Buch führen...

Auf den ersten Blick sehe nicht viel was ggf. über E8 hinausgeht. Fraglich, dass die Zeitanteile reichen.

Ggf. mal schauen ob sich auf dem Arbeitsmarkt kein besserer Job findet.
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