Stellenbeschreibung
#1

Hallo!

Ich arbeite seit 6 Jahren in einer Verwaltung und bekomme Gehalt nach EG 6 Stufe 4. Da ich mittlerweile der Meinung bin, dass ich höherwertige Tätigkeiten ausübe, habe ich einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Nun bekam ich einen Vordruck für eine Stellenbeschreibung. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass eine solche gar nicht für meinen Arbeitsplatz vorhanden ist. Man hat die Stelle geschaffen und meinte dass das wohl EG 6 ist....

Jetzt zu meiner Frage: Worauf sollte ich achten? Ist der Ablauf überhaupt korrekt so? Welche Möglichkeiten habe ich?
Ich arbeite in der Kämmerei und bin für die vollständige Haushaltsplanung und Aufstellung der Haushalte von 5 Gemeinden zuständig. Weiterhin mache ich auch die Jahresabschlüsse. Dazu gehört auch das Präsentieren auf Ratssitzungen. Dann mache ich auch etwas im Kassenbuchungsgeschäft (also Rechnungen einbuchen, auszahlen, unterschreiben, Bankbelege verbuchen, Mahnungen etc.). Nebenbei erledige ich auch noch ein paar administrative Softwaregeschichten. (Wenn das Programm etwas nicht kann, beseitige ich diesen Fehler.) Sofern Grundsteuererlassanträge kommen, erledige ich diese auch noch mit. (Inklusive Bescheid schreiben usw.)
Wie schätzt Ihr das ein?
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#2

Dass keine Stellenbewertungen oder Stellenbeschreibungen vorliegen, wird in vielen Gemeinden der Fall sein. Ist leider auch gängige Praxis, dass bei neuen Mitarbeitern die Eingruppierung einfach geschätzt wird.
Um so besser, dass deine Stelle jetzt bewertet wird. Im günstigsten Fall nicht durch die eigene Dienststelle.

Du beschreibst in der Stellenbeschreibung deine Tätigkeiten die du immer verrichtest und gibst einen Zeitanteil dazu an. 

Diesen Zeitanteil kann man für höherwertige Tätigkeiten m.E. ruhig etwas höher ansetzen. Es sollte natürlich plausibel bleiben. Ein Drittel selbstständige Leistungen wären bereits EG 8. Über 50% selbstständige Leistungen wären EG 9a.

Was auch zu beachten wäre:
Du übst die Tätigkeit ja schon längere Zeit unverändert aus. Damit ist dies bei einem höheren Bewertungsergebnis keine Höhergruppierung im tariflichem Sinn (du hast ja keine höherwertige Tätigkeit übertragen bekommen), sondern eine Richtigstellung deiner Eingruppierung. Diese muss dann ohne Stufenrückschritt, ein halbes Jahr rückwirkend ab Antragstellung erfolgen.
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#3

Okay. Schon mal vielen Dank. Ich frage mich nur, was denn selbstständig wäre?
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#4

Selbstständig lässt sich vergleichen mit Ermessen. Was an Arbeitsprozessen kann im eigenen Ermessen, also selbstständig gemacht und wo braucht es zum Beispiel eine weitere Unterschrift etc.

Vielleicht kommst du noch eine an eine "Vergütungsordnung" ran. Da waren solche Begriffe aufgegliedert.
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