Stellenausschreibungen
#1

Wo steht geschrieben, dass neu zu besetzende bzw. neu geschaffene Stellen (Beschäftigte nach TvÖD bei einer Kommune in BW und deren Beamte) intern/extern auszuschreiben sind?

Danke für eine Rückmeldung Smile
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#2

Ich denke das ergibt sich aus:
„Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Das ist der Text im Artikel 33 Absatz 2 (GG). Dieser Satz gibt für das im den öffentlichen Dienst verankerte Prinzip der Bestenauslese vor.

Wie soll denn dieser Zugang möglich sein, wenn nicht ausgeschrieben wird.
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#3

DANKE!
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