Stellenausschreibung
#1

Bei uns (Kommune / NRW) gab es letzte Woche eine interne Stellenausschreibung für eine Vollzeitstelle IT in den Schulen (EG 11).
Derzeit gibt es eine 0,5 Stelle, die in dem Bereich arbeitet.
Diese 0,5 Stelle soll es weiterhin geben und ist mit EG 8 bewertet.
 
Der Stelleninhaber der 0,5 Stelle hat sich auf die neue Vollzeitstelle beworben. Er arbeitet als Vollzeitkraft, die weiteren 0,5 Stellenanteile liegen in anderen Bereichen innerhalb der Verwaltung. Er ist in den Schulsektor als IT Kraft vor etwa 20 Jahren rein gerutscht, was durchaus wohlwollend von der Verwaltungsspitze mitgetragen wurde, wodurch dann diese 0,5 Stelle geschaffen wurde. Er hat keine Ausbildung als Fachinformatiker oder vergleichbares.
 
Ihm ist gestern vom Personalchef eröffnet worden, dass man die Stelle nun öffentlich ausschreiben wird, da nur seine Bewerbung eingegangen sei. Der Bürgermeister wünscht sich ausdrücklich einen Fachinformatiker auf die neue Stelle. Seine Bewerbung würde man auch berücksichtigen aber in erster Linie hätten ausgebildete Fachinformatiker die Nase vorne.
Er setzt sogar noch einen drauf, indem er dem Kollegen doch geraten hat, per Abendschule den Fachinformatiker zu machen. Nach erfolgreicher Prüfung könne er hoffen, falls sich in dem Bereich nochmal Veränderungen ergeben, dass er sich mit den neuen Bedingungen erneut zu bewerben oder sich in andere Verwaltungen in der Umgebung zu bewerben. (kein Scherz). Eine mögliche Prüfung würde er mit 54 abschließen.
 
Als PR sind wir fassungslos, weil die letzten 20 Jahre der Tätigkeit in dem Bereich nicht gewürdigt werden und wie jetzt gegenüber dem Kollegen argumentiert wird.
 
Für uns ergeben sich folgende Fragen:
  • Sollte der Kollege aufgrund der Lage seine Bewerbung zurückziehen?
  • Welcher Handlungsspielraum bleibt dem PR innerhalb des LPVG NRW übrig?
  • Bei den Vorstellungsgesprächen gilt der Grundsatz der Bestenauslese. Vor dem Hintergrund ist die Entscheidung der Verwaltung ein Stück nachvollziehbar. Gibt es
    Argumentationsmöglichkeiten um trotzdem dein eigenen Mann zu pushen obwohl es einen weiteren Bewerber mit einer entsprechenden Ausbildung gibt?
  • Tipps und Hinweise von euch?
 
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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#2

Welche Anforderung wird denn in der Stellenausschreibung genannt?

Ich halte unter den Gesichtspunkt von lebenslangen lernen die Anregung der formalen Weiterbildung durchaus für sachgerecht. Als PR würde ich der Dienststelle vorschlagen zu überlegen ob man dies nicht fördern kann. Es wäre ja auch eine Qualifizierung, die für die jetzige Tätigkeit hilfreich wäre.

"Sollte der Kollege aufgrund der Lage seine Bewerbung zurückziehen?"
Wieso, einfach abwarten.

"Welcher Handlungsspielraum bleibt dem PR innerhalb des LPVG NRW übrig?"
Kommt auf die Ausschreibung an. Vermutlich keine. Alles was bisher geschildert wurde ist nicht zu beanstanden.

"Bei den Vorstellungsgesprächen gilt der Grundsatz der Bestenauslese. Vor dem Hintergrund ist die Entscheidung der Verwaltung ein Stück nachvollziehbar. Gibt es
Argumentationsmöglichkeiten um trotzdem dein eigenen Mann zu pushen obwohl es einen weiteren Bewerber mit einer entsprechenden Ausbildung gibt?"
Nö. Ihr könntet lediglich mit dem Bürgermeister sprechen, dass es einen guten internen Bewerber gibt und gute IT-Kräfte für den öffentlichen Dienst eher schwer zu gewinnen sind. Aber wenn er einen Fachinformatiker will ist dies nicht zu beanstanden. Mit E11 wird man auch ganz gute Chancen haben jemanden zu gewinnen.
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#3

Ein bisschen staune ich - E11 ist Voraussetzung doch Studium? Fachinformatiker ist doch eine Ausbildung und daher Voraussetzung nur bis zur E9?
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#4

Die Fallgruppe 2 der E10 verlangt kein Studium und damit auch nicht die E11 die darauf aufbaut. Davon unberührt sind die Anforderungen in der Ausschreibung.
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