Stelle Neubewertung
#1

Hallo Zusammen,

ich möchte gern ein Paar Fragen stellen. Ich bin Pädagoge und folgendermaßen eingruppiert: S11b Stufe 3.

1.      Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt. Beim vorherigen (dort insgesamt 20 Monate) war ich ebenso S11b Stufe3 eingruppiert. Der jetzige Arbeitgeber (seit 20 Monate) sagt, ich muss insgesamt 4 Jahre warten bis ich auf Stufe 4 steige. Also, die Zeit beim vorherigen Arbeitgeber (die 20 Monate) würde gar nicht zählen. Ist das richtig?
 
2.      Demnächst lasse ich meine Stelle neu überprüfen. Angenommen werde ich ab heute S12 eingruppiert, müsste ich dann wieder 4 Jahre (ab heute) warten, bis ich auf Stufe 4 aufsteige?
 
Herzlichen Dank,
Antonius
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#2

1. Soweit du bei der Einstellung keine weitergehenden Absprachen mit dem Arbeitgeber getroffen hast stimmt die Aussage vom Arbeitgeber.
2. Wenn du heute Höhergruppiert wirst ja. Wenn ein Eingruppierungsirrtum vorlag und es schon vorher S12 war, gilt die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt wo du in S12 eingruppiert bist. Also ggf. vom Anfang an oder ab Zeitpunkt der Änderung der Aufgaben.
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#3

Sehr hilfreich. Danke schön
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