Steht mir die Inflationsrate zu, wenn ich am 1.5.23 neue Stelle beginne
#1

Hallo, 
Ich fange am 1.5. meine neue Stelle in der Altenpflege an und werde nach TVöD bezahlt. Steht mir dann bei 75% Arbeitszeit auch ein Teil der Inflationsrate im Juni zu? 

Vielen Dank für Antworten
Zitieren
#2

Moin,

ist die Arbeitgeberin eine Kommune, die zudem Mitglied im Verband der kommunalen Arbeitgeber ist? Dann ja. Ansonsten hängt es vom abgeschlossenen Arbeitsvertrag ab.

Grüße
1887
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Welche Einstufung steht mir zu? Altenpflegefachkraft und Praxisanleitung
- Welche Stufe steht mir zu?
- Neue Endgeldgruppen in der Pflege


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers