Kann eine Person gleichzeitig Stadtverordneter und Abteilungsleiter im Bauordnungsamt der gleichen Stadt sein?
Nein. Siehe z.B. für Hessen in der HGO:
§ 37 Hinderungsgründe
Gemeindevertreter können nicht sein:
1. hauptamtliche Beamte und haupt- und nebenberufliche Arbeitnehmer ab der Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im kommunalen Bereich
a) der Gemeinde,
(...}