Stadtsekretäranwärter "Vertrag"
#1

Hallöchen.

Ich hab die Zusage schon im Dezember bekommen und hatte im Februar den Termin beim Amtsarzt.
Alle benötigten Dokumente habe ich verschickt.


Wisst ihr wann der "Vertrag" von der zuständigen Stadt kommt?
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#2

Die meisten Städte bilden ja im Beamtenverhältnis aus und so wie ich das bisher mitbekommen habe bekommt man dabei keinen Vertrag, sondern zum 01.09 oder vielleicht auch ein paar Tage davor eine Ernennungsurkunde. Du kannst also vielleicht mal nachfragen ob alle nötigen Dokumente auch angekommen sind aber ich denke bis kurz vor Beginn des Studiums wirst du keinen Bescheid mehr bekommen Smile
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#3

Punkt 1.) Da es ja um den SEKRETÄRANWÄRTER geht MUSS es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis handeln. Dementsprechend gibt es natürlich keinen Ausbildungsvertrag sondern wie bereits geschrieben eine Ernennungsurkunde mit der man in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen wird. Die Ernennungsurkunde gibt es bei einigen Behörde einige Tage/Wochen vor dem Ausbildungsbeginn oder aber direkt am ersten Tag (01.08. bzw. 01.09. - je nach Ausbildungsbeginn).

Normalerweise sollte man aber nach Vorlage aller Unterlagen nochmal eine kurze Rückmeldung bekommen, ob alles passt. Ansonsten wird es ja irgendwann eine Einladung zur "Ernennungsfeier" und/oder zu "Einführungstagen" geben.

Punkt 2.) @lelodhr Es geht um den StadtSEKRETÄRanwärter - also den allgemeinen Verwaltungsdienst auf mittlerer Ebene (ehemals "mittlerer Dienst") - der Vorbereitungsdienst dauert 2 Jahre und ist von den Inhalten her vergleichbar mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Was es jedoch nicht ist, ist ein "Studium" - das wäre der StadtINSPEKTORanwärter...

Sorry, das soll nicht besserwisserisch sein, aber gerade im Beamtenrecht ist die genaue Bezeichnung sehr wichtig und kann oft einen großen Unterschied machen.
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#4

(08.03.2022, 09:29)Gast schrieb:  Punkt 1.) Da es ja um den SEKRETÄRANWÄRTER geht MUSS es sich um eine Ausbildung im Beamtenverhältnis handeln. Dementsprechend gibt es natürlich keinen Ausbildungsvertrag sondern wie bereits geschrieben eine Ernennungsurkunde mit der man in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen wird. Die Ernennungsurkunde gibt es bei einigen Behörde einige Tage/Wochen vor dem Ausbildungsbeginn oder aber direkt am ersten Tag (01.08. bzw. 01.09. - je nach Ausbildungsbeginn).

Normalerweise sollte man aber nach Vorlage aller Unterlagen nochmal eine kurze Rückmeldung bekommen, ob alles passt. Ansonsten wird es ja irgendwann eine Einladung zur "Ernennungsfeier" und/oder zu "Einführungstagen" geben.

Punkt 2.) @lelodhr Es geht um den StadtSEKRETÄRanwärter - also den allgemeinen Verwaltungsdienst auf mittlerer Ebene (ehemals "mittlerer Dienst") - der Vorbereitungsdienst dauert 2 Jahre und ist von den Inhalten her vergleichbar mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten. Was es jedoch nicht ist, ist ein "Studium" - das wäre der StadtINSPEKTORanwärter...

Sorry, das soll nicht besserwisserisch sein, aber gerade im Beamtenrecht ist die genaue Bezeichnung sehr wichtig und kann oft einen großen Unterschied machen.

Ok mein Fehler, da habe ich das wohl verwechselt - tut mir Leid Smile
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#5

Ah okay super. Vielen Dank

Ich habe halt bisher nur eine Ausbildung als Kauffrau gehabt und bin deshalb einen Vertrag gewöhnt.

Deshalb schrieb ich auch "Vertrag", wusste nicht ob noch was kommt bzgl Urlaubszeiten, Arbeitszeiten etc pp.

Oder ob man noch einen Zettel bekommt, wann Praxis und Theorie ist etc.

Viellen lieben dank
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#6

(08.03.2022, 15:03)Ninic schrieb:  Ah okay super. Vielen Dank

Ich habe halt bisher nur eine Ausbildung als Kauffrau gehabt und bin deshalb einen Vertrag gewöhnt.

Deshalb schrieb ich auch "Vertrag", wusste nicht ob noch was kommt bzgl Urlaubszeiten, Arbeitszeiten etc pp.

Oder ob man noch einen Zettel bekommt, wann Praxis und Theorie ist etc.

Viellen lieben dank

Urlaubszeiten, Arbeitszeiten und auch Versorgung/Besoldung ergeben sich bei Beamten ausschließlich aus den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen (BeamtStG, Landesbeamten- und Besoldungsgesetz) etc. . Diese müssen nicht vertraglich vereinbart werden - das können sie auch gar nicht!

All diese Sachen sind für Beamte nämlich abschließend durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen festgelegt und können so oder so nicht (also nicht durch die Behörde, sondern nur durch den Gesetzgeber) geändert werden.

Beispiel: Du bist als Beamtin mit dem Vorbereitungsdienst fertig und als Stadtsekretärin auf Probe verbeamtet (Besoldungsgruppe A6). Nun möchtest du gerne mehr Geld haben, deine Behörde hat auch prinzipiell nichts dagegen, ggf. möchte sie dir sogar gerne mehr bezahlen - trotzdem kann sie dir rechtlich nicht mehr Geld geben, weil die Besoldung verbindlich durch die entsprechende Gesetzgebung geregelt ist... Da ist z.B. ein Nachteil ggü. der Privatwirtschaft. Auf der anderen Seite bietet gerade dieses "starre" System halt auch eine immense Sicherheit.

Mit deiner widerspruchslosen Entgegennahme der Ernennungsurkunde entfalten sich (mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Ernennung) die beamtenrechtlichen Rechte und ja, auch die Pflichten ( Smile ) quasi automatisch.

Vom gewohnten (Rechts-)Umfeld eines Auszubildenden oder Angestellten muss man sich beim Beamtenrecht gedanklich zwingend verabschieden, da läuft halt einiges -und das teilweise deutlich- anders Smile

Eine Info wann es los geht und wann Theorie- und Praxisphasen sind wirst Du natürlich rechtzeitig bekommen, Du musst ja wissen wann du wo sein sollst Smile .

Es sind ja noch einige Monate bis zum Beginn und die Mühlen der Behörde mahlen langsam - keine Panik, da kommt garantiert rechtzeitig was!
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#7

(08.03.2022, 23:37)Gast schrieb:  
(08.03.2022, 15:03)Ninic schrieb:  Ah okay super. Vielen Dank

Ich habe halt bisher nur eine Ausbildung als Kauffrau gehabt und bin deshalb einen Vertrag gewöhnt.

Deshalb schrieb ich auch "Vertrag", wusste nicht ob noch was kommt bzgl Urlaubszeiten, Arbeitszeiten etc pp.

Oder ob man noch einen Zettel bekommt, wann Praxis und Theorie ist etc.

Viellen lieben dank

Urlaubszeiten, Arbeitszeiten und auch Versorgung/Besoldung ergeben sich bei Beamten ausschließlich aus den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen (BeamtStG, Landesbeamten- und Besoldungsgesetz) etc. . Diese müssen nicht vertraglich vereinbart werden - das können sie auch gar nicht!

All diese Sachen sind für Beamte nämlich abschließend durch öffentlich-rechtliche Bestimmungen festgelegt und können so oder so nicht (also nicht durch die Behörde, sondern nur durch den Gesetzgeber) geändert werden.

Beispiel: Du bist als Beamtin mit dem Vorbereitungsdienst fertig und als Stadtsekretärin auf Probe verbeamtet (Besoldungsgruppe A6). Nun möchtest du gerne mehr Geld haben, deine Behörde hat auch prinzipiell nichts dagegen, ggf. möchte sie dir sogar gerne mehr bezahlen - trotzdem kann sie dir rechtlich nicht mehr Geld geben, weil die Besoldung verbindlich durch die entsprechende Gesetzgebung geregelt ist... Da ist z.B. ein Nachteil ggü. der Privatwirtschaft. Auf der anderen Seite bietet gerade dieses "starre" System halt auch eine immense Sicherheit.

Mit deiner widerspruchslosen Entgegennahme der Ernennungsurkunde entfalten sich (mit dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Ernennung) die beamtenrechtlichen Rechte und ja, auch die Pflichten ( Smile ) quasi automatisch.

Vom gewohnten (Rechts-)Umfeld eines Auszubildenden oder Angestellten muss man sich beim Beamtenrecht gedanklich zwingend verabschieden, da läuft halt einiges -und das teilweise deutlich- anders Smile

Eine Info wann es los geht und wann Theorie- und Praxisphasen sind wirst Du natürlich rechtzeitig bekommen, Du musst ja wissen wann du wo sein sollst Smile .

Es sind ja noch einige Monate bis zum Beginn und die Mühlen der Behörde mahlen langsam - keine Panik, da kommt garantiert rechtzeitig was!

Okay ja, da muss ich mich komplett umgewöhnen😅
Dankeschön
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