Stadt nicht Arbeitgeber...müssen wir die Kaution zahlen?
#1

Liebe Personalräte,

wir haben an unserer Einrichtung ein Problem:
Die Stadt, welche nicht unser Arbeitgeber ist, sondern nur die Räume zur Verfügung stellt (Schule), will von jedem Kollegen für den Zimmer zum Klassenzimmer eine Kaution von 50 Euro.
Da die Stadt nicht unser Arbeitgeber ist und wir nur in Ihren Räumen die Schüler aus ihrer Stadt unterrichten, lehnen wir diese Zahlung als Personalrat auf Grund LPVG 79 ab (Mitbestimmung bei der Ordnung).
Wir meinen, dass im Fall eines Verlustes des Schlüssels die Stadt den Kollegen in Regress nehmen kann. Gehaltszahlung kommt ja vom Land.

Nun meine Frage: Müssen wir die Kaution zahlen?

Danke für Eure Antworten im Voraus
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#2

Hallo "vorsitzender"

Zitat:Nun meine Frage: Müssen wir die Kaution zahlen?
Ich würde sagen "NEIN". Ich halte den jeweiligen Schlüssel für notwendig, die Tätigkeit des Lehrers ordnungsgemäß auszuüben. Ich würde nicht zahlen!

Im Zweifel im Gremium des PR´s einen Handlungsauftrag für den PR-Vorstand, Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Verw.Recht einzuholen. Diese Kosten trägt die Dienststelle!

MkG Strassenbahner
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