18.01.2012, 10:26
Hallo,
bei Aufstellung eines Sozialplanes werden bestimmte Punkte für u. a. unterhaltspflichte Kinder, Ehegatte etc. vergeben.
Zählt diese Punkteverteilung/Maßstab auch für Beschäftigte mit Zeitverträgen z. B. bis max. 2 Jahre?
Oder sind diese außerhalb der Bewertung zu sehen und bei Erfordernis als erste zu kündigen oder muss der Zeitvertrag erst auslaufen?
bei Aufstellung eines Sozialplanes werden bestimmte Punkte für u. a. unterhaltspflichte Kinder, Ehegatte etc. vergeben.
Zählt diese Punkteverteilung/Maßstab auch für Beschäftigte mit Zeitverträgen z. B. bis max. 2 Jahre?
Oder sind diese außerhalb der Bewertung zu sehen und bei Erfordernis als erste zu kündigen oder muss der Zeitvertrag erst auslaufen?