Sozialassistentin EG 6
#1

Berechtigt die Ausbildung zur Sozialassistentin zur Eingruppierung in die EG6?
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#2

Eine Ausbildung alleine führt nicht zu einer Eingruppierung in der E6.
Um welchen Tarifvertrag geht es? Welcher Tätigkeitsbereich?
Es gibt Szenarien in der mit der Ausbildung (oder auch ohne Ausbildung) eine Eingruppierung in der E6 möglich ist. Es gibt auch Szenarien wo mit der Ausbildung Anforderungen in der Person nicht erfüllt sind und deshalb eine Eingruppierung in die E6 nicht möglich wäre.
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#3

Die Antwort ergibt sich aus § 12 TV-L bzw. TVöD i. V. m. der einschlägigen Entgeltordnung!
Letzlich ist die Ausbildung nicht ausschlaggebend für die Eingruppierung, sondern die arbeitsvertraglich vereinbarte "auszuübende Tätigkeit".
Die Ausbildung ist nur dann eingruppierungsrechtlich von Bedeutung, wenn die die tarifvertraglichen Regelungen (Entgeltordnung) eine bestimmte Ausbildung voraussetzen.
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