11.04.2022, 09:01
Guten Tag,
Ich bin im TVöD V in Entgeltgruppe 5 eingruppiert, beziehe aber seit Dezember 2020 einen Zuschlag für höherwertige Tätigkeit nach §14, da ich befristet eine Entgeltgruppe 7 Stelle bekleide.
Da ich auch regelmäßig sonn-und Feiertags arbeite, hier meine Frage:
Habe ich Anspruch auf die Vergütung der sonn- und Feiertagszuschläge auf Basis von Entgeltgruppe 7 (Stufe 3)?
Derzeit erhalte ich den jeweiligen %-Anteil leider nur auf Basis von Entgeltgruppe 5 Stufe 3.
Danke im Voraus für die Antwort.
Ich bin im TVöD V in Entgeltgruppe 5 eingruppiert, beziehe aber seit Dezember 2020 einen Zuschlag für höherwertige Tätigkeit nach §14, da ich befristet eine Entgeltgruppe 7 Stelle bekleide.
Da ich auch regelmäßig sonn-und Feiertags arbeite, hier meine Frage:
Habe ich Anspruch auf die Vergütung der sonn- und Feiertagszuschläge auf Basis von Entgeltgruppe 7 (Stufe 3)?
Derzeit erhalte ich den jeweiligen %-Anteil leider nur auf Basis von Entgeltgruppe 5 Stufe 3.
Danke im Voraus für die Antwort.