Sonderzahlung bei Wechsel des Dienstherrn
#1

Hallo Forum,

ich habe folgende Fachfrage zur Zahlung der Sonderzahlung zum Jahresende für Beamte in NRW (Weihnachtsgeld).

Nach einem Dienstherrenwechsel im Mai wird die Sonderzahlung von der neuen Dienststelle nur anteilig gezahlt (z.B. Mai-Dezember).

Die Frage die sich mir daher stellt ist, ob Ansprüche auf anteilige Sonderzahlung beim alten Dienstherrn, für den restlichen Zeitraum (Jan-April), bestehen?


Hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet?

Gruss
Gasti
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#2

Nein, darauf habe ich leider keine Antwort, weil es bei uns (Kommune in Niedersachsen) für Beamte keine Sonderzahlung ('Weihnachtsgeld') gibt und sich deshalb keine entsprechenden Probleme ergeben können.
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#3

Vielleich gibt es da auch einen Stichtag wie bei den Angestellten? Die müssen ja am 01.12 in dem Beschäftigungsverhältnis sein, um die Sonderzahlung zu bekommen. Vermutlich gibt es was ähnliches auch bei den Beamten. Hier hat ja der Dienstherr gewechselt.
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