Sonderzahlung Inflationsausgleich bei Betriebswechsel, TVöD
#1

Guten Tag, 

ich bin Altenpflegerin und werde nach dem TvöD Tarif bezahlt. Ab Oktober 2023 wechsle ich den Betrieb, werde jedoch weiterhin nach TvÖD bezahlt. Steht mit  durch den Wechsel bzw. das neue Arbeitsverhältnis die Sonderzahlung im November 2023 trotzdem zu?
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#2

Mit Betrieb ist ein anderer Arbeitgeber gemeint?

"Steht mit durch den Wechsel bzw. das neue Arbeitsverhältnis die Sonderzahlung im November 2023 trotzdem zu?"
Jein. Anspruch besteht auf 3/12 der normalen Jahressonderzahlung.
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