Sonderzahlung Inflationsausgleich bei Austritt 31.05.2023
#1

Hallo,

hat ein Mitarbeiter, der im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.05.2023 beschäftigt war und mit Ablauf des 31.05.2023 ausscheidet, Anspruch auf Zahlung des Inflationsausgleichs in Form der Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 €?
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#2

Ja, sofern einer der in § 1 TV Inflationsausgleich genannten Tarifverträge zur Anwendung kommt.
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