Sonderzahlung 2019
#1

Ich bin seit Oktober 2019 in Altersteilzeit.
Bei der Errechnung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld), die im November ausbezahlt wird, wird das Grundgehalt vom Oktober zugrunde gelegt.
Ich bin der Meinung, dass hier der durchschnittliche Wert der Monate Juli, August, September herangezogen werden müsste.

Kennt sich da jemand aus??
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#2

Das steht in der Regel im Tarifvertrag. Im TV-V (Versorgung) ist es z.B. tatsächlich so, dass das Oktobergehalt herangezogen wird. Im TVöD steht im §20, dass der Durchschnitt von Juli, August und September zu verwenden ist. Im Zweifel im eigenen Tarifvertrag nach Sonderzahlung bzw. Jahressonderzahlung suchen.
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