17.12.2019, 17:17
Ich bin seit Oktober 2019 in Altersteilzeit.
Bei der Errechnung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld), die im November ausbezahlt wird, wird das Grundgehalt vom Oktober zugrunde gelegt.
Ich bin der Meinung, dass hier der durchschnittliche Wert der Monate Juli, August, September herangezogen werden müsste.
Kennt sich da jemand aus??
Bei der Errechnung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld), die im November ausbezahlt wird, wird das Grundgehalt vom Oktober zugrunde gelegt.
Ich bin der Meinung, dass hier der durchschnittliche Wert der Monate Juli, August, September herangezogen werden müsste.
Kennt sich da jemand aus??