Sonderzahlung
#1

Hallo.
Ich habe zum 31.5.26 gekündigt. Bin erst seid 09/25 dort beschäftigt. Habe ich noch ein Anrecht auf die Sonderzahlung/ Urlaubsgeld?
Danke
Liebe Grüße
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#2

Du hast nur einen Anspruch, wenn der TVöD-K (Krankenhäuser) für dich gilt.
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