Seit Jahren Tätigkeiten abseits der Tätigkeitsbeschreibung
#1

Guten Abend,

Ich bin nach TV-L eingruppiert, EG 5, Behörde ist in Niedersachsen. Eigtl als Verwaltungskraft in einer IT- Abteilung. Dementsprechend mache ich seit ca 6 Jahren eher IT basierte Tätigkeiten. Die ersten 3 Monate hatte ich Verwaltungstätigkeiten gemacht, bis mein FB Leiter merkte dass ich in der IT Welt mithalten. Unter anderen mache ich folgende Tätigkeiten eigenständig:
- Rechtvergabe für Interne und Externe auf diversen Plattformen 
- Einrichtungen von spezifischen Adressen für Landesbedienstete
- Bereitstellung von Materialien und Prüfungen für Universitäten 
- Support für verschiedene Plattformen mit Administrationsrechren
- etc

Meine Tätigkeitsbeschreibung ist allerdings für eine Verwaltungskraft. Mein Vorgesetzter möchte nun eine höhere Entgeltgruppe. Ich denke dass die Personalabteilung nun mitteilen wird, dass diese Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Der FB Leiter sagt aber, dass sie niemand anders hier macht außer mir und dies seit Jahren und Tätigkeiten sich mit der Zeit durch Technik und neuer Programme mit verändert hat, so dass meine Tätigkeiten sich auch verändert haben. Und dass ein gewisser Anteil von IT in der Regel eine E6 wäre.

Ich würde gern Eure Meinung dazu hören, in wieweit ich vorgehen könnte um meine jahrelangen IT Tätigkeiten durchzubekommen. Gewohnheitsrecht? Schleichende Veränderungen? Ausführungen der Tätigkeiten durch Auftrag des FB Leiters?

Vielen Dank

Sascha
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#2

Hi Sascha,

ich stecke in ähnlicher Situation. Dienststelle möchte sich auf nichts einlassen, dabei mache ich seit Jahren Tätigkeiten, die sich verändert haben. Ich hoffe jmd antwortet Dir.
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#3

Das was Du und Dein übergriffiger Vorgesetzter macht kann Abmahnungen nach sich ziehen. Der Vorgesetzte wird kaum die Befugnis haben, Dir Tätigkeiten dauerhaft zu übertragen und wenn Du was anderes machst als Dir vom Arbeitgeber übertragen wurde, kann das böse Folgen für Dich haben.
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#4

(29.09.2022, 08:06)Gast schrieb:  Das was Du und Dein übergriffiger Vorgesetzter macht kann Abmahnungen nach sich ziehen. Der Vorgesetzte wird kaum die Befugnis haben, Dir Tätigkeiten dauerhaft zu übertragen und wenn Du was anderes machst als Dir vom Arbeitgeber übertragen wurde, kann das böse Folgen für Dich haben.
Naja, Arbeitsplätze wachsen auf Grund von Technik. Unsere E5 Kollegen sind deshalb auf E6 gerutscht. Ich würde hier sagen, dass die Tätigkeitsbeschreibung nicht der Tätigkeit entspricht.
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#5

(29.09.2022, 19:00)Gast schrieb:  
(29.09.2022, 08:06)Gast schrieb:  Das was Du und Dein übergriffiger Vorgesetzter macht kann Abmahnungen nach sich ziehen. Der Vorgesetzte wird kaum die Befugnis haben, Dir Tätigkeiten dauerhaft zu übertragen und wenn Du was anderes machst als Dir vom Arbeitgeber übertragen wurde, kann das böse Folgen für Dich haben.
Naja, Arbeitsplätze wachsen auf Grund von Technik. Unsere E5 Kollegen sind deshalb auf E6 gerutscht. Ich würde hier sagen, dass die Tätigkeitsbeschreibung nicht der Tätigkeit entspricht.
Arbeitsplätze verändern sich, der FB Leiter muss hier aktiv werden, wenn die Dienstestelle sich querstelllt, muss er die jetzigen Tätigkeiten beantragen. Tätigkeitsbeschreibung aufsetten
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#6

Gewohnheitsrecht wäre ab dem 3. Jahr rechtens. Diese Aufgaben hast Du ununterbrochen durchgeführt. Ich würde dem FB Leiter sagen, er möge bitte diese Tätigkeiten offiziell beantragen.
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#7

Wo gäbe es ein solches Gewohnhektsrecht?
Klar offiziell Bea tragen ist gut. Aber gerade deshalb weil es kein solches Gewohnheitsrecht gibt.
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#8

Du hast Anspruch darauf dass deine Eingruppierung überprüft wird und du entsprechend deiner real ausgeführten Tätigkeit bezahlt wirst.

Da du die Tätigkeiten wohl länger als 6 Monate machst und du auch nicht davon ab gehalten wirst, hast du nach §13 TV-L Anspruch auf eine entsprechende Eingruppierung.
Was heißt dass du wahrscheinlich nach dem IT Teil der Endgeldordnung zu bezahlen bist. Hier bei ist es wichtig wissen es geht darum welche Tätigkeiten du machen sollst und welchem Berufsbild sie entsprechen. Es ist erstmal egal welche Qualifikation du hast.

Lass dich am besten auch mal rechtlich beraten z.B. durch die Gewerkschaft. Die hilft auch ihren Mitgliedern die Ansprüche durch zu setzen.

Das mit der Abmahnung ist Blödsinn. Dir wurden Aufgaben gegeben und du machst Sie. Ob die Person die sie dir gegeben hat das durfte kann dir ziemlich egal sein.
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