27.09.2022, 23:03
Guten Abend,
Ich bin nach TV-L eingruppiert, EG 5, Behörde ist in Niedersachsen. Eigtl als Verwaltungskraft in einer IT- Abteilung. Dementsprechend mache ich seit ca 6 Jahren eher IT basierte Tätigkeiten. Die ersten 3 Monate hatte ich Verwaltungstätigkeiten gemacht, bis mein FB Leiter merkte dass ich in der IT Welt mithalten. Unter anderen mache ich folgende Tätigkeiten eigenständig:
- Rechtvergabe für Interne und Externe auf diversen Plattformen
- Einrichtungen von spezifischen Adressen für Landesbedienstete
- Bereitstellung von Materialien und Prüfungen für Universitäten
- Support für verschiedene Plattformen mit Administrationsrechren
- etc
Meine Tätigkeitsbeschreibung ist allerdings für eine Verwaltungskraft. Mein Vorgesetzter möchte nun eine höhere Entgeltgruppe. Ich denke dass die Personalabteilung nun mitteilen wird, dass diese Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Der FB Leiter sagt aber, dass sie niemand anders hier macht außer mir und dies seit Jahren und Tätigkeiten sich mit der Zeit durch Technik und neuer Programme mit verändert hat, so dass meine Tätigkeiten sich auch verändert haben. Und dass ein gewisser Anteil von IT in der Regel eine E6 wäre.
Ich würde gern Eure Meinung dazu hören, in wieweit ich vorgehen könnte um meine jahrelangen IT Tätigkeiten durchzubekommen. Gewohnheitsrecht? Schleichende Veränderungen? Ausführungen der Tätigkeiten durch Auftrag des FB Leiters?
Vielen Dank
Sascha
Ich bin nach TV-L eingruppiert, EG 5, Behörde ist in Niedersachsen. Eigtl als Verwaltungskraft in einer IT- Abteilung. Dementsprechend mache ich seit ca 6 Jahren eher IT basierte Tätigkeiten. Die ersten 3 Monate hatte ich Verwaltungstätigkeiten gemacht, bis mein FB Leiter merkte dass ich in der IT Welt mithalten. Unter anderen mache ich folgende Tätigkeiten eigenständig:
- Rechtvergabe für Interne und Externe auf diversen Plattformen
- Einrichtungen von spezifischen Adressen für Landesbedienstete
- Bereitstellung von Materialien und Prüfungen für Universitäten
- Support für verschiedene Plattformen mit Administrationsrechren
- etc
Meine Tätigkeitsbeschreibung ist allerdings für eine Verwaltungskraft. Mein Vorgesetzter möchte nun eine höhere Entgeltgruppe. Ich denke dass die Personalabteilung nun mitteilen wird, dass diese Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Der FB Leiter sagt aber, dass sie niemand anders hier macht außer mir und dies seit Jahren und Tätigkeiten sich mit der Zeit durch Technik und neuer Programme mit verändert hat, so dass meine Tätigkeiten sich auch verändert haben. Und dass ein gewisser Anteil von IT in der Regel eine E6 wäre.
Ich würde gern Eure Meinung dazu hören, in wieweit ich vorgehen könnte um meine jahrelangen IT Tätigkeiten durchzubekommen. Gewohnheitsrecht? Schleichende Veränderungen? Ausführungen der Tätigkeiten durch Auftrag des FB Leiters?
Vielen Dank
Sascha