Stufenänderung nach Jahren
#1

Hallo liebes Forum,

ich habe vor 7 Jahren in einer Universität als Industriemechaniker im Werkstattbereich angefangen. Hier wurde ich eingruppiert mit Lohngruppe VI / Stufe III (aufgrund vorhandener Berufserfahrung?). Vor etwa 3 Jahren wurde ich in Lohngruppe 8 eingestuft, die Stufe III wurde aber beibehalten.
Jetzt nach fast 7 Jahren wurde die Stufe III in Stufe IV geändert.

Kann vielleicht jemand sagen, ob das alles so richtig sein kann? Hätte ich nicht bereits nach 3 Jahren schon in Stufe IV geändert werden sollen?

Vielen Dank schon mal im Voraus...
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#2

So ist es nicht richtig. Entweder stimmen die Zeitangaben nicht oder es fehlen Informationen (zwischendurch Höhergruppierung in die E7 oder es war Einstellung in Stufe 1 oder 2 und Zulage bis Betrag Stufe 3 oder man war in einer höheren Stufe und hat diese durch die Höhergruppierung verloren).
Oder halt ein Fehler des Arbeitgebers.
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#3

Welcher Tarifvertrag ist denn überhaupt anwendbar?!
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#4

Zunächst mal vielen Dank für das Interesse und die Antworten.

Es war tatsächlich Einstellung in E5/3 im Jahr 2016. Stufe 3 wohl wegen der vorhandenen Berufserfahrung. 

Nach 1 Jahr wurde ich nach E6 hochgestuft

Weil sich die Arbeitsaufgabe wesentlich verändert hatte, wurde in 2019 E7 übersprungen und in E8 geändert. Die Stufe 3 wurde hier immer beibehalten. 

Erst jetzt, nach insgesamt knapp 7 Jahren wurde mit der letzten Lohnabrechnung E8/4 gerechnet.
Wir sprechen hier über TV-L Baden Württemberg.
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#5

Es gilt jeweils nur die Zeit in der Stufe 3 der jeweiligen Entgeltgruppe. Als solches kann man längere Zeit in der Stufe 3 sein als nur drei Jahre.


Weshalb es 2019 Stufe 3 war und nicht E8 Stufe 2 ist nicht nachvollziehbar. Es sei denn es war kurz Stufe 4 erreicht.

Wenn 2019 eine Eingruppierung in der E8 Stufe 3 vorlag (und es keine schädlichen Unterbrechungen gab) hättest du nach drei Jahren Stufe 4 erreichen müssen. Also schon in 2022 und nicht erst 2023. Vermutlich ist es am sinnvollsten mit alle Schreiben zu den Höhergruppierungen und einen Stapel Entgeltabrechnungen zum Personalrat zu gehen. Die können es nachvollziehen. Hier ist es schwierig es im Detail nachzuvollziehen.
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#6

Das werde ich dann mal machen. Es geht mir jetzt zwar nicht um ein paar Euros hin oder her, sondern mehr darum, das zu verstehen.
Also, vielen Dank an alle Beteiligten hier für die Infos.... ich melde mich dann nochmal, wenn Klarheit herrscht, wie der Sachverhalt aussieht...
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