Besteht das Recht auf einen Tag Sonderurlaub bei dem Tod meiner Schwester?
Der Tarifvertrag sieht dafür keine bezahlte Freistellung vor. Allerdngs könnte sich ein Anspruch aus dem BGB auf unbezahlte Freistellung ergeben.
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Hallo, zunächst mein herzliches Beileid zum Verlust deiner Schwester!
rechtlich sieht es so aus:
§ 29 TVöD Arbeitsbefreiung
(1) Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
[...]
b) Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder der/des in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährtin/Lebensgefährten, eines Kindes oder Elternteils (zwei Arbeitstage)
Arbeitsbefreiung in sonstigen dringenden Fällen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD) "Hier handelt es sich um eine Kann-Leistung des Arbeitgebers. Die Arbeitsbefreiung steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen. In die dabei vorzunehmende Interessenabwägung dürfen daher auch dienstliche oder betriebliche Interessen mit einbezogen werden. Die Befreiungsmöglichkeit ist auf 3 Arbeitstage beschränkt. Diese Beschränkung bezieht sich auf den jeweiligen Fall, nicht auf das Kalenderjahr."