Schwester gestorben - Sonderurlaub?
#1

Besteht das Recht auf einen Tag Sonderurlaub bei dem Tod meiner Schwester?
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#2

Der Tarifvertrag sieht dafür keine bezahlte Freistellung vor. Allerdngs könnte sich ein Anspruch aus dem BGB auf unbezahlte Freistellung ergeben.
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#3

Hallo, zunächst mein herzliches Beileid zum Verlust deiner Schwester!

rechtlich sieht es so aus:

§ 29 TVöD Arbeitsbefreiung
(1) Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
[...]
b) Tod der Ehegattin/des Ehegatten, der Lebenspartnerin/des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes oder der/des in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft lebenden Lebensgefährtin/Lebensgefährten, eines Kindes oder Elternteils (zwei Arbeitstage)

Arbeitsbefreiung in sonstigen dringenden Fällen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 TVöD) "Hier handelt es sich um eine Kann-Leistung des Arbeitgebers. Die Arbeitsbefreiung steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen. In die dabei vorzunehmende Interessenabwägung dürfen daher auch dienstliche oder betriebliche Interessen mit einbezogen werden. Die Befreiungsmöglichkeit ist auf 3 Arbeitstage beschränkt. Diese Beschränkung bezieht sich auf den jeweiligen Fall, nicht auf das Kalenderjahr."
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