Schwerbehindertenurlaub
#1

Hallo,

ich habe eine Frage.
Wenn ein Arbeitnehmer Ende 2012 im Personalbüro einen Schwerbehindertenausweis abgegeben hat, bei dem die Behinderung rückwirkend bis 2008 festgestellt wurde:

Wie viel Urlaub steht ihm dann jetzt 2013 zu?

Wie wäre die Sachlage wenn der Ausweis 2013 im Personalamt eingegangen wäre ?
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#2

Hallo,

Schwerbehinderte erhalten (bei 5 Arbeitstagen in der Kalenderwoche) gemäß § 27 TVÖD / § 125 SGB IX zusätzliche 5 Tage Urlaub.

Gruß Merger
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