Schwanger
#1

014
so wie es bisher aussieht bin ich schwanger, bin Gärtnerin im Bauhof, wie geht es jetzt für mich dann weiter... Vielleicht könnt ihr mir tipps geben.
Das ich meinem Arbeitgeber bescheid sagen muss ist mir klar, was mache ich wenn er mir ein Arbeitsverbot erteilt? Was darf ich dann noch machen und was nicht ?

freu mich auf antworten S010
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#2

Das Arbeitsverbot kann Dir nur Dein Arzt erteilen, nicht der Arbeitgeber. Warum sollte man schwanger nicht als Gärtner arbeiten dürfen? Man muß ja nicht nur schwere Bäume fällen und tragen. Es gibt ja auch andere Tätigkeiten.
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#3

ahja, also kann mein chef nicht sagen das ich nicht arbeiten darf.( Weil wir mal Sozialstundenarbeiterin da hatten und die ebenso schwanger war und da hieß es nein schwangere beschäftigen wir nicht, lag es daran weil sie stunden abarbeiten musste und nicht fest angestellt.)
Übern Winter fällen wir schon Bäume, zur zeit ist es halt Heckenschneiden und mähen...
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#4

Heckenschneiden und Mähen ist ja nun nichts, was man bei normaler Schwangerschaft nicht tun könnte.
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#5

ich kenn das von einer Bekannten aus dem Rettungsdienst. Wenn du keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten darfst, dann kann man dich in den Innendienst versetzen, auch wenn du dafür keine Ausbildung hast. Z.B. hat bei uns eine Schwangere dann mit Büroaufgaben gemacht statt Rettungsdiensteinsätze.

das ist abhängig von den Tätigkeiten und ob z.B. dein Arzt eine Risikoschwangerschaft oder ähnliches feststellt. Rettungsdienst ging mit Schwangerschaft nicht, bei dir wäre es dann Bäumefällen -- das können aber eh die Kollegen dann für dich machen.
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#6

ja, Heckenschneiden und Mähen ist zwar in der Hinsicht nix, aber wenn ich das Mutterschutzgesetz lese (mehr als 5 kg geringfügig, kurz mal 10 kg), dann finde ich das schon was, zumal die Heckenscheren 8kg und Motorsensen 10 kg wiegen .....deshalb frag ich ja so genau
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#7

vorallem wichtig ist die frage, wann teile ich es mit, dass ich schwanger bin.. hab morgen den ersten termin beim doc.. aber ich sehe es halt so je früher desto besser, auch wenn es komplikationen gibt, weiss er ja wegen was und ich muss mich nicht rechtfertigen...
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#8

...sobald du den Mutterpass hast (aus dem alle relevanten Daten hervorgehen), legst du den beim AG vor...alles Andere dürfte dann Automatismus sein....indidviduelle Besonderheiten sollten durch entsprechende ärztl. Bescheinigung belegt werden...

...ansonsten "ruhig Blut"...du bist nicht die Erste, die schwanger wird...Icon_wink
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#9

ich weiß dass ich nicht die erste bin, die schwanger ist... ich möchte nur nichts falsch machen und nachher ärger bekommen oder sonstwas
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#10

So Arbeitgeber weiß nun seit zwei Wochen bescheid , heut hab ich den mutterpass gebracht dann kam nur ist das alles er braucht eine Bestätigung dass ich schwanger sei ..? ! *Kopfschüttl* weil es könne sich ja noch viel ändern
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#11

Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Da hat sich Dein Arbeitgeber wahrscheinlich nur ein bisschen unglücklich ausgedrückt. Er benötigt eine Bestätigung aus der ersichtlich ist, wann der errechnete Geburtstermin ist. Danach richten sich nämlich die "normalen" Mutterschutzfristen.
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#12

...nimm ihn doch nächstes Mal mit zum Gynäkologen...Icon_razz
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#13

das hab ich mir auch überlegt das nächste mal mitzunehmen, im mutterpass steht ja drin wann der termin ist, genauso wie auf der bestätigung. nur ein unterschied die bestätigung kostet 5 €. Und meine Chefin konnte dazu auch nicht viel sagen außer schmunzel und sagen dass er ein mann ist und das nicht versteht. Er hat ja die kopie vom Mp und dem errechneten termin, und im allgemeinen muss ich den herren noch über die Mutterschutzgesetze aufklären weil der anscheinend darüber keine ahnung hat, genauso wenig wie mein Kappo :-(
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#14

So , es hat sich noch nicht wirklich viel geändert ich soll dennoch so arbeiten wie vorher. Was ich aber nicht wirklich mache. Gestern bin ich ausgefallen weil ich am Tag zuvor nur im Regen stand darauf hin der kappo toll muss das sein .. jetzt werd ich verstärkt das Gesetz durchsetzen müssen Smile
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