Schwanger vor Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst
#1

Hallo,

ich habe mich auf eine 3jährige Ausbildungsstelle für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der Kommunalverwaltung beworben und wurde zum Bewerbungstest eingeladen.

Mein Problem ist, dass ich seit wenigen Tagen weiß, dass ich schwanger bin. Da aber noch keine 3 Monate vergangen sind, sodass es auch sein könnte, dass es zu einer Fehlgeburt kommt, möchte ich mir für den Fall der Fälle nicht die Chance auf einen Ausbildungsplatz nehmen lassen.

Wer kennt sich aus? Was wäre, wenn ich genommen werden würde, den Ausbildungsvertrag unterschreibe, und dann kundtuen muss, dass ich schwanger bin? Der Ausbildungsbeginn wäre 3 Monate nach dem Geburtstermin.

Gibt es die Möglichkeit, die Ausbildung zu verschieben? Wann ist der beste Zeitpunkt mit dem Ausbilder darüber zu sprechen?

Dann noch separat die Frage, ob man auf immer im Öffentlichen Dienst "gefangen" wäre, oder ob es auch die Möglichkeit gäbe, sich ggf. einen anderen Arbeitgeber zu suchen.

Danke
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#2

Hallo,

erstmal mein Glückwunsch und alles Gute für die Schwangerschaft!

Die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst erfolgt in der Regel im Beamtenverhältnis.

Als Beamte erhälst Du eine Ernennungsurkunde und unterschreibst keinen Arbeitsvertrag.

Ganz ehrlich: Diese Ausbildung sollte Dich nicht davon abhalten, das Kind zu bekommen. Teil es einfach einige Wochen mit, nachdem Du die bedingungslose, schriftliche Zusage im Haus hast.

Eventuelle Probleme während der Ausbildung sind lösbar, dafür bist Du im öffentlichen Dienst. Evtl. kannst Du in den Praxisphasen sogar auf Teilzeit umstellen.

Du kannst nach der Ausbildung auch wieder aussteigen. Das machen nicht wenige. Der öffentliche Dienst in der Verwaltung ist manchen zu langweilig: zu viel Aktenfressen, zu wenig persönliche Kontakte, Spaß, Eigeninitiative und Kreativität. Allerdings kannst Du mit dem gehobenen nichttechnischen Dienst anderswo (z.B. in der Wirtschaft) nicht viel anfangen, so dass Du ganz von vorne beginnst.

LG

Tina
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#3

Das Personalamt kann dir da sicher - auch anonym - weiterhelfen!
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