Schulweg bei Wechselmodell
#1

Mein Sohn geht in die 7. Klasse einer Realschule. Der Antrag auf Erstattung wurde abgelehnt, da wir 200m unter der Mindestentfernung wohnen.
Er wohnt allerdings im Wechselmodell bei seinem Vater und mir. Der Schulweg von seinem Vater aus liegt über der Mindestentfernung. Hätte er damit ein Anrecht auf Kostenerstattung?
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#2

Welches Bundesland?
Im Regelfall wird nur der Hauptwohnsitz berücksichtigt. So z.B. für Rheinland-Pfalz das dortige OVG [17.06.2011 - 2 A 10395/11.OVG https://dejure.org/2011,8336. Es gibt vereinzelte Entscheidungen von Gerichten, das Wechselmodell anzuerkennen. Dies kann mit dem Landesrecht zu tun haben. Es kommt auf den genauen Wortlaut der landesrechtlichen Regelung an.

Eventuell kann es helfen, wenn der Hauptwohnsitz zum Vater verlegt wird.
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