Schulung als Personalrat
#1

Ist die Fahrt für mich Arbeitszeit? Die Weiterbildung dauert 7Std mit Pause. Meine Hin- und Rückreise (mit Auto zum Bahnhof) und dann mit Bahn und Straßenbahn zum Ort der WB dauert ca. 2,5h je Fahrt. Ich arbeite in Teilzeit 25h in der Kita im öffentlichen Dienst. Meine Dienststelle sagt, dass ich nur die WB angerechnet bekomme. Ich finde das nicht so gut, finde aber auch keine Gesetzesgrundlage. Vielleicht kann mir jemand helfen.
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#2

Hängt von den allgemeinen Regelungen ab sowie den Vorgaben des Arbeitgebers zur Durchführung der Reise. Am besten mal im Personalrat ansprechen. Die Fahrt zum Bahnhof kann ggf. als Arbeitszeit anzusehen sein. Für die restliche Zeit gelten halt die weiteren Vorgaben. Grundsätzlich sollte man über eine Dienstvereinbarung treffen, welche zumindest die Reisezeit bis zur Regelarbeitszeit einer Vollzeitkraft anrechnet. Siehe § 44 BT-V
"(2) Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberücksichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde. Überschreiten nicht anrechenbare Reisezeiten insgesamt 15 Stunden im Monat, so werden auf Antrag 25 v.H. dieser überschreitenden Zeiten bei fester Arbeitszeit als Freizeitausgleich gewährt und bei gleitender Arbeitszeit im Rahmen der jeweils geltenden Vorschriften auf die Arbeitszeit angerechnet. Der besonderen Situation von Teilzeitbeschäftigten ist Rechnung zu tragen. "
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