Schlafbereitschaft
#1

Hallo
Ich arbeite in einem Kinderheim und soll die Schlafbereitschaft übernehmen. Man sagte mir, sie zählt nicht zur Arbeitszeit und wird auch nicht bezahlt. Mein Dienst soll dann mitunter so aussehen.
Mo 14-22
Die 14-22
Mi 14-22
Do 14-22
Fr 14-22 / 22-6
Sa 6-14
So 14-22
Meine Frage ist, ist es erlaubt, dass ich einen 24 h dienst machen darf ( siehe Freitag bis Samstag) ?
Dsweiteren wird mir gesagt dass die Schlafberwitschaften nicht zur Arbeitszeit gehört und auch nicht bezahlt wird. Ist das rechtens ?
Wir sind angelehnt am öffentlichen Dienst.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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#2

Bist du während der Zeit im Heim oder zu Hause? Das geht jetzt nicht wirklich aus dem Schreiben heraus. Wenn du vor Ort im Heim bist, dann ist es Arbeitszeit. Aus eigener Erfahrung weiß ich, das auch bei so einer Schlafbereitschaft erzieherische Tätigkeit notwendig sind. Das eine Kind kann nicht einschlafen, das andere Bauchweh, das andere Heimweh.

Aus meiner Sicht ist das Arbeitszeit und die sollte bezahlt werden. Das mit den 24 Stunden ist natürlich kritisch, wird aber wohl Personalmangel geschuldet sein.
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#3

Vielen Dank für die Antwort. Die Schlafbereitschaft soll im Heim stattfinden. Also auf meinem Arbeitsplatz.
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#4

Vielleicht noch folgende Anmerkung zu diesem Thema:
Die Bereitschaftszeit, alo auch die Schlafwache/-bereitschaft im Kinderheim, zählt zur Arbeitszeit. Dies wurde sowohl von einigen deutschen Gerichten als auch vom EuGH bereits entschieden.
Nach § 7 ArbZG ist der Bereitschaftsdienst zu 100% als Arbeitszeit anzusehen. Über die Bezahlung des Bereitschaftsdienstes kann eine entsprechende Vergütung vereinbart werden, da hier geringere Ansprüche an Leistung und Aufmerksamkeit gestellt werden könnten.
Auf alle Fälle solltest du unter Beachtung des ArbZG und unter Zuhilfenahme der Peronalvertretung vielleicht ein Gespräch mit deinen Vorgesetzten vornehmen.
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