10.10.2016, 20:28
Hallo zusammen,
wie im Betreff schon geschrieben würde ich gerne wissen wie das bei anderen Bauhöfen / Kommunen mit dem Schaudienst geregelt ist, konkret ob der Mitarbeiter der Nachts den Schaudienst macht anschließend, also am selben Morgen, auch ein Räumfahrzeug fahren darf. Das ist bei uns nämlich der Fall. Oder gibt es da etwas gesetzliches zu? Denn vor einiger Zeit sagte mir ein Bauhofleiter aus der Nachbargemeinde, dass dies gesetzlich nicht gestattet wäre. Jedenfalls wird das in sämtlichen Nachbargemeinden nicht so gemacht. Hier sind die Mitarbeiter die den Schaudienst gemacht haben dann für die Einsatzleitung im Bauhof zuständig und nicht mit auf den Fahrzeugen.
Wäre klasse wenn mir hier jemand helfen könnte.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe!
wie im Betreff schon geschrieben würde ich gerne wissen wie das bei anderen Bauhöfen / Kommunen mit dem Schaudienst geregelt ist, konkret ob der Mitarbeiter der Nachts den Schaudienst macht anschließend, also am selben Morgen, auch ein Räumfahrzeug fahren darf. Das ist bei uns nämlich der Fall. Oder gibt es da etwas gesetzliches zu? Denn vor einiger Zeit sagte mir ein Bauhofleiter aus der Nachbargemeinde, dass dies gesetzlich nicht gestattet wäre. Jedenfalls wird das in sämtlichen Nachbargemeinden nicht so gemacht. Hier sind die Mitarbeiter die den Schaudienst gemacht haben dann für die Einsatzleitung im Bauhof zuständig und nicht mit auf den Fahrzeugen.
Wäre klasse wenn mir hier jemand helfen könnte.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe!