Schädliche Unterbrechung mit Anrechnung auf die Stufenlaufzeit
#1

Hallo Forum,

Ich steige nach einem Arbeitsunfall (2 Monate) mit folgender Arbeitslosigkeit (12 Monate) wieder ins Berufsleben ein.
Ich soll nach TVöD als Sue 8b bzw. 8a eingestuft werden, stellt sich noch heraus.
Aber der neue Arbeitgeber möchte meine Stufenlaufzeit hemmen und zwar mich an den Anfang von Stufe 2 setzen (obwohl ich schon 1,5 Jahre in Stufe 2 gearbeitet habe).
Die Aussage lautete: "Die Regelungen im TVöD sind so, dass man bei einer mehr als einer 1-jährigen Unterbrechung wieder in der Stufe von vorne anfängt".
Das mag sein, aber die Frage ist MUSS er sich daran halten oder KANN er es, da das Recht auf seiner Seite ist.
Sprich ist das Hemmen der Stufenlaufzeit unabdingbar oder ist der Träger ein Pfennigfuchser und die Angelegenheit ist Verhandlungssache?
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