SHK im öffentlichen Dienst
#1

Meine Tochter musste in ihrem ersten Angestelltenverhältnis als Gymnasiallehrerin unterschreiben, dass sie noch kein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst hatte. Jetzt hat sie vor 2 Jahren während des Studiums einige Stunden als Hilfskraft (mit KV und Sozialversicherung) in der Uni-Bibliothek gearbeitet. Damit kann aber doch nicht "Arbeitsverhältnis im öff. Dienst" gemeint sein oder? Sie hat Sorge, dass ihre Erstanstellung als Lehrerin damit gefährdet ist.
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#2

"dass sie noch kein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst hatte."
Was genau war die Formulierung?

Handelt es sich um ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis und wurde etwas dazu, dass keine Vorbeschäftigung bestehen darf, in der Ausschreibung geschrieben? Ist die Tätigkeit nun im gleichen Bundesland.

"in der Uni-Bibliothek"
Soweit es keine private Uni war, dürfte es um ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst handeln.
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#3

P.S.: Es kann auch eine Frage sein, die nur für die Berechnung der Beschäftigungszeit eine Rolle spielen würde.
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