Ruhezeit Winterdienst
#1

Kann die lt. Arbeitszeitgesetz gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden (in Ausnahmen Reduzierung auf 10 Stunden) durch eine Dienstvereinbarung für den Winterdienst reduziert werden ?

Ich habe hierzu widersprüchliche Aussagen gelesen. Mir ist nicht ganz klar, warum es zulässig sein soll, dass durch eine Dienstvereinbarung ein Gesetz unterlaufen werden soll.
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#2

Das Arbeitszeitgesetz sieht in § 7 vor, dass auf Grund eines Tarifvertrages in einer Dienstvereinbarung abweichende Regelungen getroffen werden können.
Entsprechend ist z. B. § 6 Abs. 4 TVöD zu beachten.
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