Rufdienst und Feiertag
#1

Hallo,

Ich hoffe ich erhalte auf diesem Weg Hilfe und Quellen zu diesem Thema.

Folgende Situation. Wir Haben bei uns das Rufdienstmodell.
Wenn wir nun an einem Feiertag Rufdienst haben und gerufen werden erhalten wir insgesamt 130% an Stunden auf unser Zeitkonto für den Einsatz. Plus die 35% Feiertagszuschlag für die tatsächlichen geleisteten Stunden als Auszahlung.

Meiner Meinung nach ist das nicht Richtig, bei der Berechnung fehlen 100% Zuschlag ( Egal ob Zeitkonto oder Auszahlung) Weil 130% fallen auf den Rufdienst und 135% auf den Feiertag , somit sollten es insgesamt 265% sein oder?
Unsere Personal Abteilung sieht das aber anders und gibt als Grund ein Kumulierungsverbot an. Dieses finde ich aber nicht. Steht sowas nicht dann auch im Tarifvertrag?

Habt ihr evtl. auch Beispiele für mich wo es anders läuft oder ist das richtig und ich muß mich damit zufrieden geben?
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#2

Welcher Tarifvertrag?

Ist mit Rufdienst eine Rufbereitschaft gemeint?
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#3

Hallo,Ja mit Rufdienst ist Rufbereitschaft gemeint . Der Tarifvertrag ist der Tvöd P schrieb:Welcher Tarifvertrag?

Ist mit Rufdienst eine Rufbereitschaft gemeint?
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#4

Bzw  der Tvöd K .
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#5

Passt doch. Wenn die Stunden aufs Zeitkontokommen ist es ja Feiertagsarbeit mit Zeitausgleich. Also 35% Zuschlag. Dazu Überstundenzuschlag (wenn es Überstunden sind) und noch die Pauschale für Rufbereitschaft.
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#6

(06.04.2021, 12:49)Gast schrieb:  Hallo,

Ich hoffe ich erhalte auf diesem Weg Hilfe und Quellen zu diesem Thema.

Folgende Situation. Wir Haben bei uns das Rufdienstmodell.
Wenn wir nun an einem Feiertag Rufdienst haben und gerufen werden erhalten wir insgesamt 130% an Stunden auf unser Zeitkonto für den Einsatz. Plus die 35% Feiertagszuschlag für die tatsächlichen geleisteten Stunden als Auszahlung.

Meiner Meinung nach ist das nicht Richtig, bei der Berechnung fehlen 100% Zuschlag ( Egal ob Zeitkonto oder Auszahlung) Weil 130% fallen auf den Rufdienst und 135% auf den Feiertag , somit sollten es insgesamt 265% sein oder?
Unsere Personal Abteilung sieht das aber anders und gibt als Grund ein Kumulierungsverbot an. Dieses finde ich aber nicht. Steht sowas nicht dann auch im Tarifvertrag?

Habt ihr evtl. auch Beispiele für mich wo es anders läuft oder ist das richtig und ich muß mich damit zufrieden geben?
Wie kommst du auf 130% für die Rufbereitschaft?
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#7

IM TVÖD K unter § 8 wie folgt:

§ 8
Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
(1) 1Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleis-tung Zeitzuschläge. ²Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde
a) für Überstunden
18
in den Entgeltgruppen 1 bis 9b 30 v.H.,
in den Entgeltgruppen 9c bis 15 15 v.H.,
b) für Nachtarbeit 20 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
- mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und
am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,
f) für Arbeit an Samstagen von
13 bis 21 Uhr, soweit diese nicht
im Rahmen von Wechselschicht-
oder Schichtarbeit anfällt 20 v.H.,

Also im Beispiel sieht das dann so aus:
10.00Uhr - 12.00Uhr gerufen in der Rufbereitschaft sind 2h (= 100%)
Anwendung § 8 a) entweder 30% oder 15% je nach EG
also 2,6h 0 130%

und am Feiertag plus 135%
siehe §8 d

oder sehe ich das falsch?
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#8

Hallo,

Schade leider keine weiteren Antworten.
Gibt es hier Menschen die auch in einem Krankenhaus mit öffentlichen Träger im Rufdienst arbeiten?
Wenn ja wie ist das bei euch geregelt?

Gruß an alle.
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#9

Hallo und jemand noch eine Idee oder Erfahrung bei dem Thema oder wie ist es bei euch im Haus??

Gruß an alle an der Pflegefront
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