Rufbereitschaft darf nicht dauerhaft geplant werden?
#1

Aktuell haben wir nur einen Mitarbeiter, welcher fachlich in der Lage ist, die Rufbereitschaft in unserer "Wasser-Abteilung" (Rohrbruchmeldungen usw.) zu gewährleisten. Der zweite Kollege ist erkrankt, und das länger. Wie lange am Stück darf der zweite Mitarbeiter maximal ununterbrochen Bereitschaft machen? Eine Woche? Zwei Wochen? Vier Wochen? Oder sogar länger? Falls er dann pausieren muss: Wie lange muss die Pause sein, bis er erneut zur Bereitschaft geholt werden kann?
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#2

Theoretisch das ganze Jahr außer Urlaub und Arbeitsunfähigkeit etc. Soweit es häufig zu Arbeitseinsätzen in der Rufbereitschaft kommt sind Mindestruhezeiten und freie Tage etc. zu beachten.
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