Rufbereitschaft bei Schließtag
#1

Unsere Verwaltung hat am 2.1.26 einen Schließtag. 
An diesem Tag muss ich Überstunden nehmen, um die Rufbereitschaft abzusichern. Ich arbeite im Jugendamt und muss binnen zwei Stunden (wir haben einen großen Landkreis) am Einsatzort sein. Damit bin ich erheblich in meiner Freizeitgestaltung eingeschränkt. Darf der Dienstherr bestimmen, dass ich Überstunden nehmen muss um die Rufbereitschaft am Schließtag abzusichern?
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#2

"Darf der Dienstherr bestimmen, dass ich Überstunden nehmen muss um die Rufbereitschaft am Schließtag abzusichern?"
Grundsätzlich ist es möglich. Wenn es sich um echte Überstunden handelt und nicht Plusstunden vom Arbeitszeitkonto. Im letzteren Fall kommt es auf die Dienstvereinbarung ab.
Du kannst grundsätzlich versuchen Urlaub für den Tag zu beantragen. Allerdings könnte es sein, dass dienstliche Gründe gegen Urlaub sprechen. Hängt von der Gesamtschau der Personen ab, welche die Rufbereitschaft grundsätzlich übernehmen könnten.
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#3

Es sind Plusstunden von meinem Arbeitszeitkonto. Urlaub dürfen wir während der Rufbereitschaft nicht nehmen. Aber ich soll einen Gleittag von meinem Arbeitszeitkonto nehmen, um Rufbereitschaft zu machen.
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