29.11.2025, 09:11
Unsere Verwaltung hat am 2.1.26 einen Schließtag.
An diesem Tag muss ich Überstunden nehmen, um die Rufbereitschaft abzusichern. Ich arbeite im Jugendamt und muss binnen zwei Stunden (wir haben einen großen Landkreis) am Einsatzort sein. Damit bin ich erheblich in meiner Freizeitgestaltung eingeschränkt. Darf der Dienstherr bestimmen, dass ich Überstunden nehmen muss um die Rufbereitschaft am Schließtag abzusichern?
An diesem Tag muss ich Überstunden nehmen, um die Rufbereitschaft abzusichern. Ich arbeite im Jugendamt und muss binnen zwei Stunden (wir haben einen großen Landkreis) am Einsatzort sein. Damit bin ich erheblich in meiner Freizeitgestaltung eingeschränkt. Darf der Dienstherr bestimmen, dass ich Überstunden nehmen muss um die Rufbereitschaft am Schließtag abzusichern?


