Rufbereitschaft Winterdienst
#1

Wie lange vorher muss eine Winterdienst Rufbereitschaft vom Arbeitgeber angeordnet werden, bevor sie in Kraft tritt?

Wie viele Wochenenden hintereinander darf der Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnen?
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#2

"Wie lange vorher muss eine Winterdienst Rufbereitschaft vom Arbeitgeber angeordnet werden, bevor sie in Kraft tritt?"
Grundsätzlich mindestens 4 Tage vorher. Es gibt keine eindeutige Grenze. U.a. müssen Mitbestimmungsrechte des Personalrats beachtet werden.

"Wie viele Wochenenden hintereinander darf der Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnen?"
Es gibt keine Grenze. Rufbereitschaft darf nicht im Urlaub angeordnet werden und es darf nicht an zu vielen Sonntagen zum tatsächlichen Arbeitseinsatz kommen. Wenn es nur um den Winter geht wird die Grenze aber nicht erreicht.
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#3

"Wie lange vorher muss eine Winterdienst Rufbereitschaft vom Arbeitgeber angeordnet werden, bevor sie in Kraft tritt?"

Meines Wissens 1 Tag vorher.
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#4

Bei uns laut Dienstvereinbarung 48 Stunden
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