Rufbereitschaft
#1

Gibt es in einer Kommune / Gemeinde Mitarbeiter bestimmter Arbeitsbereiche, Sachbereiche, Sachgebiete o. ä. die aufgrund von ihrem Aufgabengebiet von einer Rufbereitschaft ausgeschlossen werden sollten oder müssen?
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#2

Um welche Bereitschaft geht es?

Vom Arbeitsbereich her sehe ich keine Hindernisse.

Aber natürlich muss man für die Rufbereitschaft ausreichend qualifiziert sein.

Denkbar ist auch, dass die Teilnahme an einer Bereitschaft arbeitsvertraglich ausgeschlossen wurde.

Oder aufgrund der Fürsorgepflicht kann eine Teilnahme an einer Bereitschaft ausscheiden, wenn man z.B. gesundheitliche Einschränkungen hat, schwerbehindert ist, pflegebedürftige Personen oder Kinder betreuen muss, einen weiten Arbeitsweg hat, o.ä.

Bei Beamten kann die Pflicht zur Teilnahme an einer Bereitschaft ggfs. gegen das Recht auf amtsangemesse Beschäftigung verstoßen.
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