27.05.2025, 23:27
Hallo zusammen, ich brauche mal euer Schwarmwissen 
Als Quereinsteiger mit Fachwissen habe ich in einer kleinen Gemeindeverwaltung vor einem halben Jahr angefangen zu arbeiten.
Mir wurde beim Vorstellungsgespräch zwar mein umfangreiches Aufgabengebiet aufgezeigt, aber es wurde versäumt mir mitzuteilen, dass der zuständige FBL seit sehr langer Zeit krank ist. Gesundheitsbedingt wird er seine Tätigkeit in Zukunft nicht mehr aufnehmen und ein Nachfolger ist nicht in Sicht. Die Einarbeitung erfolgte also von meiner Seite aus weitestgehend selbstständig. Durch die Abwesenheit des FBL erwartet man von mir selbständiges Arbeiten und Handeln. Doch hierbei, denke ich, überschreite ich meinen Verantwortungsbereich bei EG6.
Bspw. schließe ich für das nichttechnische Gebäudemanagement Verträge ab, überarbeite und prüfe Vertragsbedingungen mit Dienstleistern, Lieferanten und Mietern. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt auch meinerseits selbstständig und fristgerecht. Durch mein vorhandenes Fachwissen fühle ich mich NICHT überfordert. Ich kann diese Aufgaben aber nur mit ständigen Überstunden (30Stunden-Vertrag) ordentlich erfüllen.
Kann man mir vorwerfen, dass mein Handeln nicht in meinem Verantwortungsbereich liegt bzw. ich hiermit meine Kompetenzen (EG6) überschreite?
Kann man mich dafür abmahnen?

Als Quereinsteiger mit Fachwissen habe ich in einer kleinen Gemeindeverwaltung vor einem halben Jahr angefangen zu arbeiten.
Mir wurde beim Vorstellungsgespräch zwar mein umfangreiches Aufgabengebiet aufgezeigt, aber es wurde versäumt mir mitzuteilen, dass der zuständige FBL seit sehr langer Zeit krank ist. Gesundheitsbedingt wird er seine Tätigkeit in Zukunft nicht mehr aufnehmen und ein Nachfolger ist nicht in Sicht. Die Einarbeitung erfolgte also von meiner Seite aus weitestgehend selbstständig. Durch die Abwesenheit des FBL erwartet man von mir selbständiges Arbeiten und Handeln. Doch hierbei, denke ich, überschreite ich meinen Verantwortungsbereich bei EG6.
Bspw. schließe ich für das nichttechnische Gebäudemanagement Verträge ab, überarbeite und prüfe Vertragsbedingungen mit Dienstleistern, Lieferanten und Mietern. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt auch meinerseits selbstständig und fristgerecht. Durch mein vorhandenes Fachwissen fühle ich mich NICHT überfordert. Ich kann diese Aufgaben aber nur mit ständigen Überstunden (30Stunden-Vertrag) ordentlich erfüllen.
Kann man mir vorwerfen, dass mein Handeln nicht in meinem Verantwortungsbereich liegt bzw. ich hiermit meine Kompetenzen (EG6) überschreite?
Kann man mich dafür abmahnen?