Richtige Eingruppierung in EG6?
#1

Hallo zusammen, ich brauche mal euer Schwarmwissen Smile
Als Quereinsteiger mit Fachwissen habe ich in einer kleinen Gemeindeverwaltung vor einem halben Jahr angefangen zu arbeiten.
Mir wurde beim Vorstellungsgespräch zwar mein umfangreiches Aufgabengebiet aufgezeigt, aber es wurde versäumt mir mitzuteilen, dass der zuständige FBL seit sehr langer Zeit krank ist. Gesundheitsbedingt wird er seine Tätigkeit in Zukunft nicht mehr aufnehmen und ein Nachfolger ist nicht in Sicht. Die Einarbeitung erfolgte also von meiner Seite aus weitestgehend selbstständig. Durch die Abwesenheit des FBL erwartet man von mir selbständiges Arbeiten und Handeln. Doch hierbei, denke ich, überschreite ich meinen Verantwortungsbereich bei EG6. 
Bspw. schließe ich für das nichttechnische Gebäudemanagement Verträge ab, überarbeite und prüfe Vertragsbedingungen mit Dienstleistern, Lieferanten und Mietern. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt auch meinerseits selbstständig und fristgerecht. Durch mein vorhandenes Fachwissen fühle ich mich NICHT überfordert. Ich kann diese Aufgaben aber nur mit ständigen Überstunden (30Stunden-Vertrag) ordentlich erfüllen.

Kann man mir vorwerfen, dass mein Handeln nicht in meinem Verantwortungsbereich liegt bzw. ich hiermit meine Kompetenzen (EG6) überschreite? 
Kann man mich dafür abmahnen?
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#2

Wenn von dir "erwartet" wird, die Aufgaben zu erledigen, machst du nichts falsch. Vielleicht solltest du die "Erwartungen" schriftlich bestätigen lassen. Wenn in deiner Stellenbeschreibung die Vertretung des FBL ausdrücklich steht, ist das allerdings überflüssig.

Wenn die Vertretung jedoch zum Dauerzustand wird, würde ich an deiner Stelle um Anpassung der Stellenbeschreibung und -bewertung bitten oder eine Zulage nach § 14 TVöD ins Gespräch bringen.
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#3

Danke für die Anwort. Ich denke, dass sich ein Personalgespräch nach so kurzer Zeit wohl nicht vermeiden lässt.
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