Resturlaub nach längerer Erkrankung
#1

Ich war in der Zeit vom 29.12.2025 bis zum 17.06.2026 ununterbrochen erkrankt. Am 29. und 30.12.2025 hatte ich regulär Urlaub. Wie verhält es sich jetzt mit den beiden Resturlaubstagen. Mein AG meint, dass ich diese Tage bis zum 31.05.2026 hätte in Anspruch nehmen müssen... Nun wären sie verfallen.

Vielen Dank!

B. Groggert
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#2

Soweit es um tariflichen Urlaub geht ist dies zutreffend. Die beiden Tage sind verfallen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mal auf den möglichen Verfall hingewiesen hat. Beim Bund wäre der Urlaub noch nicht verfallen. Er hat übertariflich für seine TVöD-Beschäftigten eine abweichende Regelung getroffen.
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