Resturlaub aus 2025
#1

Hallo zusammen,
ich bin zum 1.1.26 aus der Langzeiterkrankung in die volle Erwerbsminderungsrente gerutscht. Muss ich mein Arbeitsverhältnis TVöD kündigen um meine Urlaubsansprüche ausgezahlt zu bekommen?
Gruß Michael
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#2

Bei einer befristeten Erwerbsminderungsrente bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Als solches kommt es zu keiner Abgeltung des Urlaubsanspruches. Wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird wäre der bestehende Urlaubanspruch abzugelten. Ob es deswegen sinnvoll ist das Arbeitsverhältnis zu kündigen hängt davon ab was in Zukunft passiert. Insbesondere ob damit gerechnet wird, dass es zu einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung kommt bzw. direkten Übergang in der Altersrente oder ob eine Besserung der Erwerbsfähigkeit möglich ist.
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