Resturlaub
#1

Moin zusammen,

folgende Situation liegt bei uns vor:
Eine Mitarbeiterin aus der Mensa hat noch 9 Tage Resturlaub, der bis Ende März genommen werden soll. Eine Verlängerung bis zum 31.05. ist seitens des Arbeitgebers nicht gewünscht.
Die Mitarbeiterin arbeitet seit 8 Jahren regelmäßig nur an drei festen Tagen pro Woche am Objekt, da der Ablauf der Mensa nichts anderes zulässt.
Im Arbeitsvertrag ist jedoch eine 5-Tage-Woche vereinbart.
Um den Resturlaub fristgerecht zu nehmen, wurden Urlaubsanträge für jeweils drei Arbeitstage pro Woche über drei Wochen gestellt. Nun ist es so, dass die Kollegin, die die Vertretung übernehmen sollte, ebenfalls Urlaub nimmt.
Daraufhin kam vom Vorgesetzten aus dem Gebäudemanagement die Aussage, dass der Urlaub auch als komplette Woche vorgezogen und anteilig in der Folgewoche genommen werden könne, sodass die 9 Resturlaubstage verbraucht wären – mit der Begründung, dass im Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche stehe.

Meine Frage:
Darf der Arbeitgeber den Erholungsurlaub in dieser Form einseitig festlegen bzw. „vordiktieren“, obwohl die Mitarbeiterin seit Jahren tatsächlich nur an drei Tagen pro Woche arbeitet?


Vielen Dank für eure Einschätzungen!
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#2

Wieviele Tage Urlaub bekommt die Mitarbeiterin? Man bekommt bei einer 3-Tage-Woche ja weniger Urlausbtage als bei einer 5-Tage-Woche (Gesetzlich 12 bzw. 20 und in den Traufverträgen öffentlicher Dienst 18 bzw. 30 Tage).

"Darf der Arbeitgeber den Erholungsurlaub in dieser Form einseitig festlegen bzw. „vordiktieren“"
Nein.
Aber der Arbeitgeber darf ggf. den Urlaubsanspruch auf eine 3-Tage-Woche umrechnen, wenn noch nicht erfolgt.
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#3

Sie hat einen Anspruch von 30 Tagen und hat dazu Ferienüberhang den sie sich vorher erarbeitet.

Das mit den Urlaubsanspruch gerechnet auf eine 5 Tage Woche habe ich natürlich nicht mit bedacht. Aber da wirst du richtig liegen. Danke dafür.
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