25.02.2026, 10:11
Moin zusammen,
folgende Situation liegt bei uns vor:
Eine Mitarbeiterin aus der Mensa hat noch 9 Tage Resturlaub, der bis Ende März genommen werden soll. Eine Verlängerung bis zum 31.05. ist seitens des Arbeitgebers nicht gewünscht.
Die Mitarbeiterin arbeitet seit 8 Jahren regelmäßig nur an drei festen Tagen pro Woche am Objekt, da der Ablauf der Mensa nichts anderes zulässt.
Im Arbeitsvertrag ist jedoch eine 5-Tage-Woche vereinbart.
Um den Resturlaub fristgerecht zu nehmen, wurden Urlaubsanträge für jeweils drei Arbeitstage pro Woche über drei Wochen gestellt. Nun ist es so, dass die Kollegin, die die Vertretung übernehmen sollte, ebenfalls Urlaub nimmt.
Daraufhin kam vom Vorgesetzten aus dem Gebäudemanagement die Aussage, dass der Urlaub auch als komplette Woche vorgezogen und anteilig in der Folgewoche genommen werden könne, sodass die 9 Resturlaubstage verbraucht wären – mit der Begründung, dass im Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche stehe.
Meine Frage:
Darf der Arbeitgeber den Erholungsurlaub in dieser Form einseitig festlegen bzw. „vordiktieren“, obwohl die Mitarbeiterin seit Jahren tatsächlich nur an drei Tagen pro Woche arbeitet?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
folgende Situation liegt bei uns vor:
Eine Mitarbeiterin aus der Mensa hat noch 9 Tage Resturlaub, der bis Ende März genommen werden soll. Eine Verlängerung bis zum 31.05. ist seitens des Arbeitgebers nicht gewünscht.
Die Mitarbeiterin arbeitet seit 8 Jahren regelmäßig nur an drei festen Tagen pro Woche am Objekt, da der Ablauf der Mensa nichts anderes zulässt.
Im Arbeitsvertrag ist jedoch eine 5-Tage-Woche vereinbart.
Um den Resturlaub fristgerecht zu nehmen, wurden Urlaubsanträge für jeweils drei Arbeitstage pro Woche über drei Wochen gestellt. Nun ist es so, dass die Kollegin, die die Vertretung übernehmen sollte, ebenfalls Urlaub nimmt.
Daraufhin kam vom Vorgesetzten aus dem Gebäudemanagement die Aussage, dass der Urlaub auch als komplette Woche vorgezogen und anteilig in der Folgewoche genommen werden könne, sodass die 9 Resturlaubstage verbraucht wären – mit der Begründung, dass im Arbeitsvertrag eine 5-Tage-Woche stehe.
Meine Frage:
Darf der Arbeitgeber den Erholungsurlaub in dieser Form einseitig festlegen bzw. „vordiktieren“, obwohl die Mitarbeiterin seit Jahren tatsächlich nur an drei Tagen pro Woche arbeitet?
Vielen Dank für eure Einschätzungen!



