Reisezeit - Arbeitszeit bei Teilzeit
#1
Rolleyes 

Hallo,

ich bin neu im Forum und neu in der Kommunalverwaltung. Ich arbeite 19,5 Stunden pro Woche (knapp 4 Std. tägl.) und soll im Januar an einer Fortbildung teilnehmen. Diese Fortbildung ist für 2 Tage von 9-16 Uhr angesetzt. Fahrzeit hin und zurück zusammen tägl. 3 Stunden (Hin- und Rückfahrt zur Arbeit wären nur 30 Min.).

Aus den Regelungen des TVöD-V werde ich nicht ganz schlau ... ?!

Wie viel Mehrarbeit leiste ich in den beiden Tagen.

Ach ja, die Sollarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigen geht hier von 7.30 bis 15.48 h (7,48 Std/tgl.)

Ich freue mich über hilfreiche Antworten und danke schon mal allen, die sich die Mühe machen.

Gruß
Hexchenmama
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#2

Sowas ist bei uns in der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit geregelt. Habt Ihr sowas nicht?
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