09.01.2019, 20:04
Mein neuer Vorgesetzter möchte meinen Kollegen und mich unbedingt Ende Januar und Anfang März auf zwei jeweils einwöchige Fortbildungen schicken.
Ich hab eine Gehbehinderung (GdB 80, G) und bisher war es so, dass unsere alte Vorgesetzte immer die Bahnfahrten und das Hotelzimmer (falls erforderlich) gebucht hat. Dabei hat sie für mich immer eine Karte in der 1.Klasse gebucht, weil mir auf Grund der Schwerbehinderung die Kosten dafür erstattet würden.
Jetzt ist sie leider seit Oktober in Rente und unser neuer Vorgesetzter will, dass wir erstmal die Kosten auslegen. Dann könnten wir uns das Geld später erstatten lassen. Erstmal sollten wir uns aber nach den Bahnverbindungen erkundigen und ihm die Preise mitteilen.
Nun sagt er, dass ich nur die Fahrtkosten für die 2.Klasse erstattet bekomme. Falls ich die 1.Klasse buchen würde, bekäme ich auch keine Differenz. Dabei gibt es im März sogar einen Sparpreis für die 1.Klasse, so dass wir beide in der 1.Klasse günstiger fahren würden als in der 2.
Unser Schwerbehindertenbeauftragter sagt, wegen der Schwerbehinderung hätte ich einen Anspruch darauf, dass mir die nächst höhere Klasse bei Bahnfahrten erstattet wird, also die 1. statt der 2.Klasse.
Unsere Personalabteilung ist zur Zeit krankheits- und urlaubsbedingt ganz schwach besetzt. Die Kollegin dort meinte aber, ich bekäme nur die Kosten für die 2.Klasse bzw. müsste den Nahverkehr statt den Fernverkehr nutzen, da ich dafür ja eine Wertmarke für die Freifahrt hätte. Nur sind wir schon mit dem Fernverkehr gut 7 Stunden unterwegs....
Was ist nun richtig? Für welche Klasse kann ich die Fahrtkosten erstattet bekommen?
Ich hab eine Gehbehinderung (GdB 80, G) und bisher war es so, dass unsere alte Vorgesetzte immer die Bahnfahrten und das Hotelzimmer (falls erforderlich) gebucht hat. Dabei hat sie für mich immer eine Karte in der 1.Klasse gebucht, weil mir auf Grund der Schwerbehinderung die Kosten dafür erstattet würden.
Jetzt ist sie leider seit Oktober in Rente und unser neuer Vorgesetzter will, dass wir erstmal die Kosten auslegen. Dann könnten wir uns das Geld später erstatten lassen. Erstmal sollten wir uns aber nach den Bahnverbindungen erkundigen und ihm die Preise mitteilen.
Nun sagt er, dass ich nur die Fahrtkosten für die 2.Klasse erstattet bekomme. Falls ich die 1.Klasse buchen würde, bekäme ich auch keine Differenz. Dabei gibt es im März sogar einen Sparpreis für die 1.Klasse, so dass wir beide in der 1.Klasse günstiger fahren würden als in der 2.
Unser Schwerbehindertenbeauftragter sagt, wegen der Schwerbehinderung hätte ich einen Anspruch darauf, dass mir die nächst höhere Klasse bei Bahnfahrten erstattet wird, also die 1. statt der 2.Klasse.
Unsere Personalabteilung ist zur Zeit krankheits- und urlaubsbedingt ganz schwach besetzt. Die Kollegin dort meinte aber, ich bekäme nur die Kosten für die 2.Klasse bzw. müsste den Nahverkehr statt den Fernverkehr nutzen, da ich dafür ja eine Wertmarke für die Freifahrt hätte. Nur sind wir schon mit dem Fernverkehr gut 7 Stunden unterwegs....
Was ist nun richtig? Für welche Klasse kann ich die Fahrtkosten erstattet bekommen?