Regenerationstag und krank
#1

Ich habe 2 Regenerationstage rechtzeitig beantragt und genehmigt bekommen.
Dann wurde ich leider krank und die Krankschreibung ging über die Regenerationstage hinweg.
Kann ich die 2 Regenerationstage nach meiner Genesung neu beantragen?
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#2

Nein, die Regenerationstage wurden ja schon genommen.
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#3

Wenn ich noch 1 Regenerationstag habe den ich Anfang November einreichen wollte für den Dezember und ich durch Betriebsunfall diesen Tag -weil ich bis Ende des Jahres Krank gemeldet bin- nicht mehr nehmen kann, kann ich den dann im neuen Jahr beantragen?
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#4

Hallo zusammen,
nocheinmal, nach einem Entscheid des BAG sind Regenerationstage, die nach Tarif anstelle der "Zulage" genommen wurden mit " freier Zeit", nachzugewähren, insofern dem Arbeitgeber eine Au vorliegt. Landgerichtsurteile wurden hiermit hinfällig.
Jeder kann verweisen auf das BAG Urteil vom 23.02.22 10 AZR 99/21.
Lasst euch nicht mit verwirrenden Begründungen abspeisen, dass Regenerationstage keine Urlaubstage wären.
Ja, diese sind zwar keine Urlaubstage aber "freie Zeit" gewählt zur Regeneration. Insofern besteht eine Nachgewährungspflicht laut Urteil des BAG für diese Zeit. Wenn dass Personalbüro ablehnt, wendet euch an den Personalrat. Insoweit ihr aus betrieblichen Gründen diesen Tag nicht nach Beantragung in 2023 gewährt bekommt, dann könnt ihr diesen in das Jahr 2024 mitnehmen.
Beste Grüße
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#5

(07.12.2023, 10:39)Gast schrieb:  Wenn ich noch 1 Regenerationstag habe den ich Anfang November einreichen wollte für den Dezember und ich durch Betriebsunfall diesen Tag -weil ich bis Ende des Jahres Krank gemeldet bin- nicht mehr nehmen kann, kann ich den dann im neuen Jahr beantragen?
Du musst diesen vorher beantragt haben, logisch oder ? Und dieser müsste vorher bewilligt gewesen sein. Lies mal in der Anlage nach Smile
Sag mal hypothetische verwirrende Konstrukte helfen hier nicht.
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#6

(06.05.2023, 20:53)Gast schrieb:  Nein, die Regenerationstage wurden ja schon genommen.
Falsch, du kannst diese neu beantragen, insofern du nach SuE TVÖD beschäftigt bist und anstatt der Zulage "freie Zeit" gewählt hast
Ein Entscheid des BAG seit 2022, nachzulesen unter wichtigen Urteilen des BAG..  Ich bin echt erstaunt was für Märchen hier erzählt werden :-)
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#7

(06.05.2023, 20:53)Gast schrieb:  Nein, die Regenerationstage wurden ja schon genommen.
Falsch, das BAG hat entschieden, dass bei einer vorliegenden AU der Erfüllungsanspruch gegenüber dem AG bestehen bleibt,  du einer tariflichen Vereinbarung unterliegst. Insofern du dich anstatt Zulage für diese freien Tage also " Freizeit" entschieden hattest, keine anderweitige Betriebsvereinbarung unterschrieben hast, greift das Urteil des BAG. Menno, Leute die  falsche Informationen hier verbreiten, erinnern mich an Schafe, die nicht die Quelle lesen können. Tut mir leid. BAG 23.02.2022 10AZR 99/21.
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