Recht auf eine Stellenbewertung
#1

Hallo, evtl. hat jemand einen Rat für mich, wie ich zu verfahren habe.
Ich bin Beamtin, hatte mich zum 01.01.21 von der Kommune zum Land versetzen lassen.
Beworben hatte ich mich um eine SB Haushalt Stelle A9-A11.
Dort angekommen habe ich direkt eine andere Aufgabe zugewiesen bekommen, welche nichts mit der ausgeschriebenen Stelle gemein hat.
Es ist eine rein strategische Aufgabe mit übergreifender Tätigkeit (Projektarbeiten, Querschnittsfunktion).
Diese Aufgabe ist definitiv keine A11, sondern mindestens A12.
Allerdings wird darauf abgestellt, dass ich mich auf eine A 11 Stelle beworben habe, die ich gar nicht ausführe.
Diese Stelle wurde mit dieser Funktion neu geschaffen, also gibt es auch keine vergleichbare andere Stelle mit der Bewertung A11.
Einige Male habe ich meine Unterschrift verweigert mit der Begründung, dass die Verantwortung nicht zu meinem statusrechtl. Amt passt.
Die 2. höchste Chefin hat es so hingenommen.

Ich möchte, dass diese Stelle bewertet wird, aber ein Beamter hat kein Recht auf eine Stellenbewertung….
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#2

Sehr freundlicher Dienstherr. Die Weigerung der Unterschrift mit der Begründung rechtfertigt ein Diziplinarverfahren.

A11 zu A12 in der Abgrenzung ist Komplex. Kommt auch auf das verwendete Bewertungssystem an.

Als Beamtin hat man da wenig Möglichkeiten. Man kann den PR ins Boot holen oder mit guten Leistungen überzeugen damit Vorgesetzte sich für eine Beförderung einsetzen.
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