Ratsbeschluss
#1

Im konkreten Fall geht es um Zuschüsse, die unsere Musikschule von der Gemeinde bekommt. Konkret: Der Gemeinderat hat im April 2007 beschlossen, daß die Schule eine Erhöhung des Zuschussbetrages um 10% innerhalb von 3 Jahren bekommt. Jetzt fiel es den Damen und Herren des Gemeinderates ein, diese Erhöhung einfach weg zu lassen. Seht hier:

[Bild: zuschuss.jpg]


Meine Fragen dazu:

1. Wie verbindlich sind die Ratsbeschlüsse des Gemeinderats?

2. Ist die Rücknahme bzw. Aufhebung eines Ratsbeschlusses rechtlich zulässig?
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#2

Hallo,

bei der Förderung der Musikschule handelt es sich um eine freiwillige Leistung, d.h. es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, diese Zuschüsse zu leisten.

Auch lässt sich aus dem Sachverhalt keine privatrechtliche Verpflichtung erkennen, es scheint also keinen Vertrag zu geben oder ähnliches.

Daher bin ich der Meinung, dass die Kommune ihren damaligen Ratsbeschluss aufheben kann. Allerdings halte ich dies für äußerst schlechten Stil, da die Musikschule auf den Beschluss des Rates vertrauen konnte.

Sinnvoll wäre gewesen, den Aufhebungsbeschluss durch Lobbyarbeit, Pressearbeit, Mobilisierung der Musikschüler, usw. zu verhindern. Da jetzt der negative Beschluss bereits gefasst wurde, sollte man zumindest für die Zukunft die Lobbyarbeit und Öffentlichkeitsarbeit verbessern.

Viel Erfolg !
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